Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 25 = 3.F. Jg. 5 (1881))

Kurze Anzeigen.

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2. Voitus, Ob.-Trib.-R. a. D. C. A. Kontroversen, betreffend dir Straf-
prozeßorduung und das Grrichtsvrrfassungsgesrh. Heft 3. Berlin
1881. Puttkammer u. Mühlbrecht.
Das uns vorliegende dritte Heft, mit welchem der I. Band seinen
Abschluß findet, zeugt von der gleichen Sach- und Fachkunde und von der
nämlichen Gründlichkeit des Herrn Verfassers, welche wir bereits bei früherer
Gelegenheit hervorgehoben haben, so daß wir die Schrift als ein für
Theoretiker und Praktiker schätzenswerthes Hülfsmittel für das Verständniß
der darin besprochenen Gesetzesparagraphen bezeichnen möchten. Der gestellten
Aufgabe getreu, hat der Herr Verfasser auch in dem 3. Heft nur die
Kontroversen einer Erörterung unterzogen, welche vom Standpunkt des Prak-
tikers aus zu den erheblicheren gezählt werden müssen. Insbesondere dürfte
die eingehende Besprechung der streitigen Fragen, welche auf den ersten und
weiten Abschnitt des II. Buches der Strafprozeßordnung (betreffend das
Verfahren bei amtsrichterlichen Strafbefehlen und das Verfahren nach vor-
aufgegangener polizeilicher Strafverfügung) Bezug haben (S. 370—416),
auch in weiteren Kreisen willkommen sein. Ludwig Cohn.
3. Das Feld- und «korstpolizeigeseh vom 1. April 1880. Mit Erläuterungen
von vr. P. Daube, Staatsanwalt bei dem Landgericht I. zu Berlin.
Zweite vermehrte und verbesserte Auflage. Berlin 1881. Verlag von
H. W. Müller.
Die erste Auflage dieses Buches ist Bd. 24 S. 933 der Beiträge
angezeigt. Für die Brauchbarkeit desselben spricht, daß noch vor Ablauf
eines Jahres die zweite Ausgabe hat erscheinen müssen. In derselben find
die inzwischen ergangenen Ministerialverfügungen und die Praxis der Gerichte,
auch des Reichsgerichts, berücksichtigt.
4. Nie Strafprozeßordnung für das deutsche Reich. Unter Benutzung der
Materialien sowie mit Vergleichung anderer Gesetzgebungen nebst Doktrin
und Praxis erläutert von vr. E. S. Puchelt, Reichsgerichtsrath. Achte
Lieferung. Leipzig, Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung.
Wir verweisen auf die Anzeigen in den Beiträgen Bd. 23 S. 928
und Bd. 24 S. 626 und 934. Die jetzt vorliegende achte Lieferung
reicht von § 407, 408 bis § 453 Strafprozeßordnung.
3. Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts. Mit beson-
derer Rücksicht auf deutsche Zustände. Verfaßt von Aemilius Ludwig
Richter. Achte Auflage. Nach dem Tode des Verfassers mit eingehender
Berücksichtigung der neuern Entwicklung im Gebiete des Staates und der
Kirche bearbeitet von vr. Richard Dove, Geh. Justizrath und ordent-
lichem Professor der Rechte in Göttingen. Vierte Lieferung. Verlag von
Bernhard Tauchnitz. Leipzig 1880.
Wir sind dem Verfasser dankbar, daß er uns auf diese vierte Lieferung
nicht so lange als auf die dritte, welche Bd. 24 S. 147 der Beiträge
ungezeigt ist, hat warten lassen. Auf die Bedeutung des Werkes haben

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