Objekt : Benz, Rudolf: ¬Der Rechtsfreund für den Kanton Zürich oder Anleitung die Rechtsgeschäfte in gehöriger Weise selbst besorgen zu können

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gungsclausel  versehenen  Urkunde  die  Zuzählung  des  Darlehensbetrages ¬
  mit  500  fl.  erfolgen  wird.
N.  am
III.  Uebertragung  und  Aufhebung  versicherter
Rechte.
§.  233.
Die  Uebertragung  bücherlich  versicherter  Rechte  geschieht
durch  den  Cessions=  oder  Assignationsvertrag,  die  Aufhebung
aber  mittelst  Verzichtleistung  und  Zahlung,  welcher  die  Löschung
folget.
I.  Cessions=  und  Assignationsvertrag.  Jene,
welche  durch  Cession  oder  Assignation  eine  bereits  haftende  Forderung ¬
  übernehmen,  haben  die  nämlichen  Vorsichten  zu
beobachten,  die  dem  Darleiher  (§.  230)  obliegen.  Auch  der
Cedent  muß  die  Befähigung  zur  Abtretung  besitzen,  und  als
Eigenthümer  des  Capitals  oder  verbücherten  Rechtes  eingetragen ¬
  seyn.  Der  Cessionar  hat  ferner  sich  die  Ueberzeugung  zu
verschaffen,  daß  ob  der  zu  übernehmenden  Sache  keine  Supereinträge, =
  keine  Anmerkungen  über  ein  streitiges  Recht  bestehen,
zu  erheben,  ob  die  zu  übernehmende  Post  intabulirt,  oder  nur
pränotirt  a)  sich  befinde,  und  die  Gewißheit,  daß  volle  Hypothek ¬
  vorhanden  sei,  sich  zu  verschaffen.
Zugleich  soll  zur  Vermeidung  künftiger  Einwendungen,
welche  dem  Schuldner  selbst  gegen  den  Cessionar  vorbehalten
sind,  der  Letztere  darauf  dringen,  daß  der  Schuldner  das  Abtretungsinstrument ¬
  mitfertige,  weil  er  hierdurch  zugleich  die
Richtigkeit  der  Schuld  und  den  Cessionsvertrag  selbst  anerkennet
(§.  29).  Es  soll  auch  im  Falle,  als  nur  ein  Theil  der  verbücherten ¬
  Schuld  abgetreten  wird,  in  dem  Jnstrumente  erwähnt
seyn,  ob  dem  Cessionar  hinsichtlich  des  übernommenen  Theilbettages, =
  oder  dem  Cedenten  rücksichtlich  der  ihm  bleibenden
Summe  ein  Vorzugsrecht  zukomme  b).  Uebrigens  wäre  der  Betrag ¬
  dem  Cedenten  nicht  eher  auszufolgen,  bis  nicht  das  Ab=
            
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