Bien er: Das kanonische Recht der griechischen Kirche. 175
sich ergibt. Zwar hat er zu Anfang statt der originalen
Einleitung die daraus geschöpfte Erklärung des Zonaras ab-
geschrieben , aber in dem Folgenden statt der vorher er-
wähnten Abkürzung den vollständigen Text geliefert, auch
die Schlussrede des Aurelius nebst den Subscriptionen nicht
weggelassen. Die Zählung stimmt mit dem Original, indess
zählt die vorhergenannte Handschrift die 133 Kanones als 134
und kommt erst durch die angehängten Stücke wieder auf 138
als Schlusszahl. Von Handschriften, welche Zonaras und
Baisamon vereinigen, habe ich nur eine in Wien (Kollar.
Suppi. XLV.) angesehen, welche sehr genau ist und das vor-
her von Eigentümlichkeit des Zonaras Gesagte bestätigt. Statt
133 zählt sie 142 Kanones und numerirt noch einige Stücke
des Anhanges. Ausserdem hat sie eine Einteilung des Gan-
zen in sechs Actionen (Praxis), welche sich auch in dem Zo-
naras 1618 und bei Beveridge vorfindet. In dem Original,
wie es bei V o e 11 gedruckt ist, findet sich diese Einteilung
nicht, und ebensowenig habe ich sie in den griechischen Hand-
schriften des Photius, Zonaras und Baisamon bemerkt, nur in
einer Wiener (Eambec. VIII. 45), die jedoch wunderlich zu-
sammengesetzt ist. Die erwähnte Einteilung stammt her aus
gewissen Abschnitten, welche sich hier und da bieten, und kann
füglich in combinirten Handschriften zuerst aufgebracht worden
sein. Die vorstehenden Bemerkungen, veranlasst durch einige
Aeusserungen der jetzigen Herausgeber, liefern an einem ein-
zelnen Beispiele einen Beitrag zu der Charakteristik einiger
der bekannteren kanonischen Sammlungen. In der vorliegen-
den Athener Ausgabe sind bei dem Karthaginenser Concil die
Kanones als 133 gezählt, und in Parenthese ist dabei die sehr
abweichende Zählung des Pedalion bemerkt. Die Anhangs-
stücke sind nicht gezählt, und die Anmerkungen heben dies
bestimmt hervor. Es ist demnach die ächte ursprüngliche Zäh-
lung hergestellt, daneben aber die Abteilung in sechs Actio-
nen beibehalten. Im Anfänge des Textes ist S. 287 nach der
einleitenden Note des Zonaras die Quelle derselben, die Ein-
leitung des Originals, abgedruckt, so dass dasselbe zweimal
gesagt und ausserdem der Zusammenhang unterbrochen wird;