Inhaltsverzeichnis : Archiv für die Gesetzgebung und Reforme des juristischen Studiums (Bd. 3 (1810))

382  XXIV.  Ueber  die  Gültigkeit  einer  sonderbaren
Code  Napoléon  hat  das  Repräsentationsrecht  unter  entferntern -
  Verwandten  vernichtet;  wie  sollte  ein  Testator
dieses  Repräsentationsrecht  über  die  gesetzliche  Gränze
hinaus  erweitern  können?  —  Würde  nicht  das  ganze
Ansehen  des  Code  Napoléon  von  den  Launen  und  Einfällen -
  eines  Testators  abhängig  gemacht,  wenn  man  eine
Disposition  für  gültig  erklärte,  welche  uns  in  die  alte
Zeit  zurückversetzen,  verworfenene  Successionsnormen
geltend  machen,  und  alle  Grundsätze  des  neuen  Gesetzbuchs -
  umstürzen  will?
Diese  Betrachtungen  bieten  sich  bei  dem  ersten  Anblicke -
  gegen  die  Gültigkeit  der  in  Frage  stehenden  Disposition -
  gleichsam  von  selbst  dar,  und  wie  leicht  blendet
ihre  glänzende  Aussenseite!  Dennoch  glaube  ich,  daß  sie
eine  schärfere  Prüfung  nicht  aushalten,  und  daß  der
Gültigkeit  dieser  testamentarischen  Verfügung  kein  vollwichtiger -
  Grund  entgegen  stehe.
I.  Vor  allem  muß  ich  bemerken,  daß  das  Testament
der  Frau  von  Chazerat  in  der  angeführten  Disposition
keine  Substitution  c)  gegen  das  Verboth  des  Code
Napoléon  Art.  896.  enthalte.  Es  ruft  zwar  eben  jene
Personen  zur  Erbschaft,  welche  nach  den  ältern  Normen
der  Fideikommißfolge  gerufen  waren;  aber  dennoch  enthält -
  das  Testament  selbst  keine  Substitution;  denn  erstens -
  succediren  die  Testämentserben  nicht  kraft  eines
sideikommissarischen  Rechts,  nicht  kraft  der  alten  Normen
über  Fideikommißfolge  als  wären  sie  Gesetz,  sondern
sie  succediren  kraft  des  Testaments,  kraft  des  speciellen -
  Willens  des  Testators,  der  jene  als  Gesetz  veraltete -
  Normen  in  eine  besondere  Norm  seiner  Verlassenschaft -
  nach  der  ihm  zugestandenen  freien  Disposition
e)  Unter  diesem  Namen  sind  eigentlich  Fideikommisse
zu  verstehen.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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