382 XXIV. Ueber die Gültigkeit einer sonderbaren
Code Napoléon hat das Repräsentationsrecht unter entferntern -
Verwandten vernichtet; wie sollte ein Testator
dieses Repräsentationsrecht über die gesetzliche Gränze
hinaus erweitern können? — Würde nicht das ganze
Ansehen des Code Napoléon von den Launen und Einfällen -
eines Testators abhängig gemacht, wenn man eine
Disposition für gültig erklärte, welche uns in die alte
Zeit zurückversetzen, verworfenene Successionsnormen
geltend machen, und alle Grundsätze des neuen Gesetzbuchs -
umstürzen will?
Diese Betrachtungen bieten sich bei dem ersten Anblicke -
gegen die Gültigkeit der in Frage stehenden Disposition -
gleichsam von selbst dar, und wie leicht blendet
ihre glänzende Aussenseite! Dennoch glaube ich, daß sie
eine schärfere Prüfung nicht aushalten, und daß der
Gültigkeit dieser testamentarischen Verfügung kein vollwichtiger -
Grund entgegen stehe.
I. Vor allem muß ich bemerken, daß das Testament
der Frau von Chazerat in der angeführten Disposition
keine Substitution c) gegen das Verboth des Code
Napoléon Art. 896. enthalte. Es ruft zwar eben jene
Personen zur Erbschaft, welche nach den ältern Normen
der Fideikommißfolge gerufen waren; aber dennoch enthält -
das Testament selbst keine Substitution; denn erstens -
succediren die Testämentserben nicht kraft eines
sideikommissarischen Rechts, nicht kraft der alten Normen
über Fideikommißfolge als wären sie Gesetz, sondern
sie succediren kraft des Testaments, kraft des speciellen -
Willens des Testators, der jene als Gesetz veraltete -
Normen in eine besondere Norm seiner Verlassenschaft -
nach der ihm zugestandenen freien Disposition
e) Unter diesem Namen sind eigentlich Fideikommisse
zu verstehen.
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