fullscreen : ¬Das Römische Privatrecht in seiner heutigen Anwendung (1)

in  ihrer  heutigen  Anwendung.  §.  52.  53.  117
gültig  an,  ließ  bei  der  dos  profectitia  die  Kinder  der
Frau  dem  Vater  vorgehen.
B.  Durch  die  Usualinterpretationen.
§.  52.
Usualinterpretationen  sind  die  in  der  Praxis
einmal  angenommenen  Auslegungen  einzelner  Stellen  1
oder  Ausdrücke  2)  des  Römischen  Rechts.  Sie  haben  sich
schon  seit  dem  ersten  Gebrauch  des  Römischen  Rechts  gebildet, ¬
  und  sind  jetzt  keiner  Verbesserung  mehr  unterworfen.
C.  Durch  die  Friedericianischen  Novellen  3).
§.  53.
Die  Friedericianischen  Novellen,  oder  wie  man
wegen  der  äußeren  Aehnlichkeit  mit  den  Novellenauszügen
bei  dem  Codex  jetzt  sagt,  Authentiken,  sind  Verordnungen, ¬
  welche  Friedrich  der  1ste  und  2te  auf  ihren  Römerzügen ¬
  nach  Jtalien  erliessen.  Bei  dem  Römischen  Recht
sind  sie  insofern  zu  erwähnen,  als  sie  einen  Platz  im  Coder
erhielten,  zugleich  mit  diesem  in  Gebrauch  kamen,  und
zum  Theil  auf  Bestimmungen  des  Römischen  Rechts  Bezug
haben.
1)  z.  B.  der  1.  si  contendat
(Meine  Rechtsgesch.  §.  571.)
2)  z.  B.  des  Ausdrucks  auD. ¬
  de  fidej.  (46.  1.)  (§.  184.  d.)
der  1.  diffamari  C.  de  ingen.
reus,  solidus.  (190.  a.
manum.  (7.  14.)  (§.  184.  d.)
3)  v.  Savigny  Röm.  R.
im  Mittelalt.  III.  S.  491  fl.
der  1.  14.  C.  de  testib  (4.  20.)
            
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