Volltext : Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft (Jg. 3 = Bd. 5 (1839))

2. Vorwort

Vorwort.

Die Unterzeichneten haben bei der Eröffnung des dritten
Jahrganges der kritischen Jahrbücher nur die Versicherung
auszusprechen 5 dass sie auch ferner Alles auf bieten werden,
um der grossen Theilnahme, welche sich unter dem juristi-
schen Publicum in immer steigendem Grade für diese Zeit-
schrift ausgesprochen hat, durch die möglichste Sorgfalt für
dieselbe mehr und mehr zu entsprechen. Wie daher schon
bisher die Befriedigung aller, dem Character und dein Zweck
der Jahrbücher entsprechenden Wünsche, welche von Freun-
den derselben geäussert wurden, erstrebt worden ist, so
glauben wir auch jetzt die erforderliche Berücksichtigung
derselben dadurch an den Tag zu legen, dass wir tlieils von
diesem Jahrgange an die gerichtliche Mcdicin in den Kreis
der von den Jahrbüchern zu umfassenden Wissenschaften
aufnehmen, tlieils jedem Hefte eine Uebersicht der bis zum
Schlüsse desselben erschienenen neusten juristischen Schrif- ,
ten beigeben werden/— Noch fühlen wir uns verpflichtet, den

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