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lichen Grundlagen eines bestimmten Tarifsystems als Bedingung der
Zulassung einer durch die Verhältnisse gebotenen Erhöhung der Frachtsätze ¬
der deutschen Eisenbahnen aufstellte und so indirect einen Zwang
ausübte, der in dem §. 45 der Reichs=Verfassung über das Tarifwesen
nicht begründet sein dürfte.
Abgesehen von dieser, in ihrer grundsätzlichen Tragweite für die deutschen ¬
Staaten und Eisenbahnen so äußerst gefährlichen rechtlichen Seite
der Sache aber, lag der Beschluß sachlich wesentlich in der Richtung des
Elsaß=Lothringenschen Systems, indem er die Fortdauer dieses
Systems neben einem demselben zur Hälfte angehörigen gemischten
System aussprach, und Vorbehalte einer Revision machte, welche nur
allzuleicht dazu benutzt werden könnten, jenem Zwillingsbruder die
Oberhand zu verschaffen. Schon das gleichzeitige Festhalten an dem
Bestande des Elsaß=Lothringen'schen Systems verneint ja von selbst
die Möglichkeit einer Vereinbarung aller deutschen Bahnen über ein
in wesentlichen Grundzügen gemeinschaftliches Tarifsystem, wenn sie
sich nicht dem Elsaß=Lothringen'schen System unterwerfen. Ein Tarifsystem ¬
aber, wie das Elsaß=Lothringen'sche, das auf Reichskosten mittelst
seiner enormen Begünstigung der Großversender und Spediteure die
große Mehrzahl der Güter zu Frachten befördert, welche andere Bahnen
ohne ihren Ruin nicht bewilligen können, durch darauf sich gründende, ¬
von den Reichs=Eisenbahnen strahlenförmig über Deutschland
sich ausdehnende Tarif=Verbände den entferntesten Verkehr Deutschlands
in widernatürlicher Weise an sich zieht und die übrigen deutschen
Bahnen schädigt, wird zum eisernen Topf, welcher den thönernen Topf
in Stücken stößt — nicht durch Vorzüge, sondern durch seine ganze
verderbliche Natur, welche nur auf Kosten der Steuerpflichtigen des
Reichs bestehen kann.
Diesem Bundesrathsbeschlusse folgte eine Versammlung der Vertreter ¬
von 40 deutschen Eisenbahn=Verwaltungen zu Harzburg im
Juli 1874. In derselben wurde die Frage erörtert, ob sich die Versammlung ¬
für das zu Braunschweig vorgeschlagene, auch vom ReichsEisenbahn=Amt ¬
in der Denkschrift an den Bundesrath empfohlene
Tarifsystem oder für das Elsaß=Lothringen'sche erklären soll. Die Er¬