Inhaltsverzeichnis : Mohl, Moritz von: ¬Die Frage von Reichs-Eisenbahnen

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lichen  Grundlagen  eines  bestimmten  Tarifsystems  als  Bedingung  der
Zulassung  einer  durch  die  Verhältnisse  gebotenen  Erhöhung  der  Frachtsätze ¬
  der  deutschen  Eisenbahnen  aufstellte  und  so  indirect  einen  Zwang
ausübte,  der  in  dem  §.  45  der  Reichs=Verfassung  über  das  Tarifwesen
nicht  begründet  sein  dürfte.
Abgesehen  von  dieser,  in  ihrer  grundsätzlichen  Tragweite  für  die  deutschen ¬
  Staaten  und  Eisenbahnen  so  äußerst  gefährlichen  rechtlichen  Seite
der  Sache  aber,  lag  der  Beschluß  sachlich  wesentlich  in  der  Richtung  des
Elsaß=Lothringenschen  Systems,  indem  er  die  Fortdauer  dieses
Systems  neben  einem  demselben  zur  Hälfte  angehörigen  gemischten
System  aussprach,  und  Vorbehalte  einer  Revision  machte,  welche  nur
allzuleicht  dazu  benutzt  werden  könnten,  jenem  Zwillingsbruder  die
Oberhand  zu  verschaffen.  Schon  das  gleichzeitige  Festhalten  an  dem
Bestande  des  Elsaß=Lothringen'schen  Systems  verneint  ja  von  selbst
die  Möglichkeit  einer  Vereinbarung  aller  deutschen  Bahnen  über  ein
in  wesentlichen  Grundzügen  gemeinschaftliches  Tarifsystem,  wenn  sie
sich  nicht  dem  Elsaß=Lothringen'schen  System  unterwerfen.  Ein  Tarifsystem ¬
  aber,  wie  das  Elsaß=Lothringen'sche,  das  auf  Reichskosten  mittelst
seiner  enormen  Begünstigung  der  Großversender  und  Spediteure  die
große  Mehrzahl  der  Güter  zu  Frachten  befördert,  welche  andere  Bahnen
ohne  ihren  Ruin  nicht  bewilligen  können,  durch  darauf  sich  gründende, ¬
  von  den  Reichs=Eisenbahnen  strahlenförmig  über  Deutschland
sich  ausdehnende  Tarif=Verbände  den  entferntesten  Verkehr  Deutschlands
in  widernatürlicher  Weise  an  sich  zieht  und  die  übrigen  deutschen
Bahnen  schädigt,  wird  zum  eisernen  Topf,  welcher  den  thönernen  Topf
in  Stücken  stößt  —  nicht  durch  Vorzüge,  sondern  durch  seine  ganze
verderbliche  Natur,  welche  nur  auf  Kosten  der  Steuerpflichtigen  des
Reichs  bestehen  kann.
Diesem  Bundesrathsbeschlusse  folgte  eine  Versammlung  der  Vertreter ¬
  von  40  deutschen  Eisenbahn=Verwaltungen  zu  Harzburg  im
Juli  1874.  In  derselben  wurde  die  Frage  erörtert,  ob  sich  die  Versammlung ¬
  für  das  zu  Braunschweig  vorgeschlagene,  auch  vom  ReichsEisenbahn=Amt ¬
  in  der  Denkschrift  an  den  Bundesrath  empfohlene
Tarifsystem  oder  für  das  Elsaß=Lothringen'sche  erklären  soll.  Die  Er¬
            
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