Full text: Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft (Jg. 1 = Bd. 1 (1837))

410 Ifüllmann, Jus pontificium der Römer.
auf dem Vermögen haftenden Sacra ähnlich wie die Legatare an-
erkennen. Hiermit harmonirt denn auch die fünfte Classe, wel-
che denjenigen Schuldner des Verstorbenen verpflichtete, der
durch dessen Tod frei geworden war (und wenn mehrere Schuld-
ner waren, wer von ihnen so am meisten gewonnen hatte). Wäh-
rend also dort noch mehr res ex jure Qu. debitoris belastet er-
schienen, ging hier die Verpflichtung auf Sachen über, die nur
durch eine Fiction (quasi eam pecuniam ceperit) als mortis cau-
sa von ihm herrührend angesehen werden konnten.
Auch in die Mittel, sich der Sacra zu entledigen, zeigt der
Verf. keine hinreichende juristische Hinsicht. So fasst er die
nexi liberatio als einen sinnbildlichen Verkauf des Legats auf,
da sie doch bekanntlich eine solutio per aes et libram war. Bei
der zweiten Elusion, dass der, Erblasser selbst dem Legatar eben
so viel, als der Erbe behielt, jedoch mit Abzug einer Kleinigkeit,
vermachte, hatte bemerkt werden sollen, dass sich dieses auf
das legatum partitionis bezog, welches seit der lex Voconia be-
sonders häufig Vorkommen mochte. Die dritte Art bestand
nicht, wie der Verf. nach Bnfduinus annimmt, darin, dass der
Legatar nicht das volle Legat erwarb, was er nicht durfte, son-
dern dass er es nicht ganz einklagte, was ihm frei stand. End-
lich die seneS ad coemtiones faciendas, interimendorum sacrorum
causa reperti [Cie. pro Mur. 12.) erklärt er von „armen alten Män-
nern, die zum Arbeiten nicht mehr fähig, für eine von den Er-
ben zusammengebrachte Geldsumme (coemtio) die Sacra dersel-
ben übernommen." Aber wie ist diese Erklärung mit Cicero’s
Worten irgend zu vereinigen? Kein Zweifel, dass Savigmfs
scharfsinnige Erklärung von einer fiduciaria coemtio, das Rich-
tige getroffen hat, nur mit folgenden Modificationen, auf die der
jetzige Stand unserer Quellen führt: Greise, und zwar wohl mei-
stens Verwandte, brauchte man dazu urn des Anstandes willen,
damit aller Gedanke an Ehe wegfiele, und es mochte dieses über-
haupt der erste Fall der fiduciaria coemtio sein; ferner gingen
die Sacra nicht durch die coemtio auf den Mann über, sondern
sie gingen völlig unter (interimendorum sacr. causa), weil bekannt-
lich die capitis deminutio des Schuldners die Obligationen gegen
ihn, wozu auch die sacra gehören, zerstört, und hier fand sich
kein procurator der Götter und kein Prätor, der jene in integrum
restituirte. Endlich wurde die Rückerstattung des Vermögens
an die nachher remancipirte und manumittirte Frau ohne Zweifel

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