Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 16 (1856))

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H. Ortloff:
In Italien scheint der Unterschied des römischen Rechts
zwischen procurator und advocatus fisci nicht mehr fortbestanden zu
haben, vielmehr ergibt sich, daß der procurator fisci ein parteifüh-
render. Beamter gewesen ist, aus einer Bemerkung des Barto-
lus 86), welcher einen Fall aus seiner Praxis bei der curia duca-
tus, der er angehörte, erzählt. Es sei dabei nämlich die Frage
entstanden, ob der procurator fisci, wenn ein zur Geldstrafe Ver-
urteilter appellirt habe, ad prosequendam appellationis causam
citirt werden müsse, etwa weil jener zu einer Leistung an den Fis-
cus verurtheilt sei; er (Bartolus) habe sich dafür entschieden, daß
eine Eitation des procurator fisci nicht notwendig sei, weil der
Ankläger selbst schon die Sache verfolge, und in Betreff derselben
gewissermaßen schon Syndicus oder Procurator sei. Die bei Bal-
dus gefundenen Stellen haben nur den römischen Unterschied noch
im Auge 87). Die Fiscale als Ankläger kamen in Italien nur
selten und erst im 15. Jahrhundert, wie Bien er angenommen
hat, vor. Aus früheren Zeiten läßt sich nichts darüber auffinden
z. B. Placentinus in seiner Schrift: de accusationibus publi-
corum judiciorum, ebenso Durantis im dritten Buche des specu-
lum: de accusatione erwähnt darüber gar nichts, und die Notizen
bei Bien er 88) betreffen erst das Auftreten des procurator fiscalis
im Inquisitionsprozeß des 16. Jahrhunderts.
In Spanien wird ein procurator regni schon in Urkunden
von 1286 und 1300 erwähnt 89J. Die Procuratore» erhoben da-
selbst, wenn kein Ankläger aufgetreten war, die Anklage, und
später trat der sog. promotor oder procurador fiscal, nachdem der
Thatbestand des Verbrechens in einer Voruntersuchung möglichst
erhoben worden war, mit der Anklage auf; eine Voruntersuchung
ging jeder Anklage voraus, mochte sie vom Privat- oder Amts-
kläger erhoben werden, und durch sie wurde der Inquisitionsproceß
in den Anklageprozeß, worin Parteiverhandlungen und Beweis-
führungen erfolgten, übergeleitet. Das Fiscalat hat sich daselbst

86) in L. accusator. §. reus no. 2. ad Turpillian.
87) L. 1. num. 1 C. de jurisdict. omn. judic. L. rationales num. 1 C.
de advocato fisci. L. sancimus C. de advocat, divers, jud.
88) a. a. O. S. 213.
89) Mittermaier, deutsches Strafverfahren I. §. 31. Anm. 8.

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