Besonderer Theil. — Nichtdeutsche Staaten. — Europa,
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„tabelligo“ genannt, ist eine öffentliche Amtsperson, deren Funktionen
hauptsächlich die nachstehenden sind:
1. Jene Rechtsakte und Verträge zu verfassen und aufzubewahren, -
denen die Betheiligten denjenigen Karakter der
Authentizität verleihen wollen oder Kraft des Gesetzes verleihen, -
welcher den vollen Glauben wirkenden Amtsurkunden
gebührt, zum Zwecke der Sicherung des Ausstellungsdatums.
der unveränderten Erhaltung derselben in geschützter Verwährung, ¬
wie auch zum Zwecke der Hinausgabe von Abschriften ¬
und Auszügen derselben;
2. die privatim hergestellten Rechtsakte anerkennen und die
darauf ersichtlichen Unterschriften beglaubigen zu lassen:
endlich
3. authentische Testamente zu errichten und geheimzuhaltende
(mystische) letzte Willenserklärungen unterfertigen zu lassen.
Die Notare werden gleich den Justizbeamten durch die Regierung ¬
auf Lebensdauer angestellt.*2)
Hinzuzufügen wäre allenfalls, dass die Notare nicht nothwendig
die Rechte studirt zu haben brauchen, sondern nur einen praktischen
Kursus durchzumachen gehalten sind, worauf sie sich allerdings
einem Examen unterwerfen müssen. — Ihre Zahl ist beschränkt
und ihr Amt klebt gewissermassen an dem Archiv (cartorio), das
auf den Nachfolger übergeht und in manchen Fällen eine lange
Reihe von Jahrhunderten zurückreicht und umfasst.
Neuerdings werden in Lissabon bei eintretenden Vakanzen
ziemlich ausnahmelos Bachareis em direito ernannt, also Leute,
welche die Universitätsstudien absolvirt haben.
§ 52.
Rumänien.1)
1. In Rumänien schreiten in der Regel die Gerichte zur
Sicherung und Abhandlung der in Rumänien befindlichen Verlassen**) ¬
Näheres s. Zeitschrift Bd. II S. 524, Zeitschrift für Notariat etc. in
Oesterreich 1892 S. 199 f.
*) In Rumänien gilt französisches Recht. Mit verschiedenen Modifikationen ¬
(z. B. im ehelichen Güterrecht, im Hypothekenrecht etc.) ist der
Code civil in rumänischer Uebersetzung als Gesetzbuch (Codice civile) am