Hannoversche Verfassungsfragen. 21
gerechnet, welche die Steuern des Königreichs und solche Gegen-
stände betreffen, die, in Gemäßheit der Entscheidung
des Königs, allgemeiner gesetzlicher Bestinunnng bedürfen und
daher der Gesetzgebung der einzelnen Provinzial-Landschaften nicht
können überlassen werden. Indessen scheint eben diese Unbestimmt-
heit von der königlichen Regierung beabsichtigt zu sein, welche schon
in dem Patente vom 1. November 1837 als ein Haupt-Deside-
rium des Königs bezeichnete, daß den Provinzialständen nach je-
desmaliger hoher Bestimmung, die geeigneten Gegen-
stände in größerer Masse, als dieses bisher der Fall war, vor-
gelegt werden sollen. Nur Gesetze über Steuern und Abgaben soll-
ten hiernach den allgemeinen Ständen definitiv zur Berathung über-
wiesen werden (Reerutirungsgesetze?), im klebrigen aber das Er-
messen des Königs über die Competenz derselben zu entscheiden
haben. Dagegen soll jener Wirkungskreis, was das Patent vom
1. November 1837 noch nicht angekündigt hatte, nunmehr nach
dem Entwürfe der Regierung gegenüber wesentlich beschränkt wer-
den. Mit Ausnahme derjenigen Gesetze, welche die Steuern des
Königreichs betreffen, sollen nämlich die Stände nur ein Recht
auf Zurathziehung haben, und auch in diesem auf folgende
Weise eingeengt sein: a) Dasselbe soll sich nur auf den wesent-
lichen Inhalt der den Ständen mitgetheilten Gesetzes-Ent-
würfe beziehen, b) Solche Gesetze, welche ohne Beirath der all-
gemeinen Stände erlassen worden sind, also wohl die meisten bis-
herigen Gesetze, soll der König allein aufheben oder interpreti-
ren dürfen, c) Gesetzes - Entwürfe können nicht, wie nach dem
Grundgesetze, auch von den Ständen an den König gebracht wer-
den, sondern nur diesem steht die Initiative zu (Vers.-Entw. §.
01—94).
Außerdem enthält der Verfassungs-Entwurf, wie schon das
Patent vom 1. November 1837 hatte erwarten lassen, die Neue-
rung, daß die allgemeinen Stände nicht jedes Jahr, wie nach
dem Grundgesetze, sondern nur alle 3 Jahre einberusen werden
sollen*).
') Die Prüfung dieser Desiderien s. unten S. 105 f.