Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 2 (1839))

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Dr. Heffter:

Regierung gelangte Herzog Karl Friedrich 1719 eine kaiserliche
Standeserhöhung seiner ehelichen Gemahlin zur Gräfin von Ballen-
stedt. Derselben ward später zwar im Wittwenstande 1722 der Ge-
brauch des fürstlichen Titels ausdrücklich durch den Reichshofrath
untersagt, ihren Söhnen aber ward durch ein kaiserliches Diplom
vom 12. Junius 1723 das Prädicat Grafen von Bärenseld
ertheilt *). Schon vorher und noch bei Lebzeiten des Fürsten Vietor
Amadeus war durch ein Reichshofrathsreseript vom 5. August 1717
verfügt worden: daß die angeheirathete Frau nebst den mit dem
Erbprinzen erzeugten und noch künftig zu erzeugenden Söhnen und
Töchtern, gleich aus ungleicher Ehe gebornenKindern,
mit nothwendigem Unterhalt versehen und künftig ver-
sehen werden möchten. Auch hatte sich der im Jahre 1718 zur Re-
gierung gelangte Fürst Karl Friedrich von seinem Erstgebornen und
Nachfolger aus standesmäßiger Ehe, Victor Friedrich, im Jahre
1720 versprechen lassen, daß der hinterlassenen Gemahlin, Gräfin
vonBallerstedt 5000Thaler als jährliche Leibzucht und Wittthum, so
wie jedem der beiden Söhne derselben ebensoviel als Apanage aus
den bereitesten Einkünften assignirt werden sollten. Und als hierüber
Weiterungen entstanden, so war dennoch der Erfolg der, daß den
zwei aus dieser Ehe vorhandenen Söhnen und ihrer Mutter jähr-
liche 8000 Thaler durch den Reichshofrath im Jahre 1722 zu-
gesprochen und aus der Kammer in Bernburg angewiesen
wurden -).
Ein ähnliches, wenn auch nicht ganz so bestimmtes Beispiel
findet sich im Fürstlichen Hause Anhalt - Dessau. Hier hatte sich der
Erbprinz Wilhelm Gustav 1726 heimlich mit der bürgerlichen Jo-
hanne Sophie Herr zu Kleckwitz ehelich verbunden, welche ihm bis
1735 sechs Söhne und zwei Töchter gebar. Der fürstliche Vater
des Erbprinzen ward davon erst kurz vor des letztern Tode, 1737,
unterrichtet; er nahm sich aber der Nachgelassenen an, wieß der
Wittwe und den Kindern zu Kleckwitz einen bestimmten Unterhalt
an, und unter dem Nachfolger Leopold Mar wurden diese Vortheile

1) Pütter S. 251— 255.
2) Lenz, Becmannus enucleat, supplet, p. 765. J. J. Moser, de legitima
stat. J. liberor. §. 24. p. 41. ©eff. Staatsr. XXI. S. 252 f. XXII.
S. 302 f. Famil. Staatsr. II. 852. Pütter, Mißh. 251 — 255.

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