Volltext: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 2 (1839))

Hannoversche Verfassungsfragen. 13
preußischen Regierung, welche noch vor Aufhebung des deutschen
Reichs i. I. 1802 die Verhältnisse der damals erworbenen und
später an Hannover abgetretenen Provinzen ord. te, namentlich
die Provinzialstände in Hildeöheim aufhob, den früheren Rechten
dieser Provinzen keinen längeren Eintrag thun dürften. Auch
spricht dafür wieder die wiener Eongreßaete (Art. 27), indem
sie hinsichtlich des Fürftenthums Hildesheim verordnete, daß sol-
ches mit allen denjenigen Rechten und Lasten an Hannover über-
gehen solle, womit dasselbe früher (1802) an Preußen gekommen.
Ebenso die Erklärung der hannoverschen Gesandtschaft am Bundes-
tage aus Veranlassung der Reclamation holsteinischer Prälaten
und Ritter wegen ihnen vorenthaltener ständischer Gereck same, in
der Sitzung v. 10. Juli 1823 (§. 12): daß die Vorgänge von
1802 und 1806 an sich keine rechtliche Wirkung auf Erlöschung
verfassungsmäßiger Rechte haben >).
Wenn dessen ungeachtet die königliche Regierung Hannovers,
nachdem sie, nicht ohne die thätigste Theilnahme ihrer getreuen
Unterthanen, wieder in den Besitz der alten und mehrerer neuen
Provinzen gekommen war, nicht sogleich die früheren Provinzial-
Stände durchaus wiederhcrstellte, noch im Sinne ihrer zu Wien
gegebenen Erklärungen und des Art. 13 der Bundesaete eine
allgemeine Stände-Verfassung alsbald darauf gründete, so lag
die Ursache dieser Zögerung ohne Zweifel in den eigenthümlichen
Hindernissen, welche die Verschiedenheit der älteren Provinzial-
Verfassungen und deren für die neuere Zeit mangelhaft geworde-
nen Einrichtungen ihrem gleich Anfangs ausgesprochenem Wunsche
entgegensetzten 1 2).
§. S Verhältniß des Patents vom 7* Dec. 1810 zu dem
Grundgesetze vom fco. Sept. 1833.
Auch mit dem (blos 8 §§. umfassenden) Patente vom 7. Dec.
1810 wurde die neue Verfaffung nicht für abgeschlossen gehalten;
denn weder die Rechte der allgemeinen Ständeversammlung, noch
die der Provinzial-Landschaften waren darin näher bestimmt; hin-

1) Protok. der Bu deöversammlung. Ausg. in 4. Bd. XV. S. 397.
2) Rehberg a. a. O. S. 101 f.

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