2.3.
Insbesondere der Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich
2 1. Verzeichniß der Abhandlungen.
Band Seite.
Zu § 1731 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Von Rechtsanwalt Vr. Lötz sch in
Dresden.. IV. 447 -453
Der Richter als Vertrauensmann und Rathgeber. Von Oberamtsrichter Vr.
Frese in Döbeln.. IV. 266- 276
Gedanken über die nichtstreitige Rechtspflege von Oberamtsrichter vr. Frese
in Döbeln ..•.VI. 99—114
Mündelmäßige Hypotheken. Von Oberamtsrichter vr. Frese in Döbeln . III. 1—9
Die Verpflichtung des Vormunds zu jährlicher Rechnungslegung. Von Ober-
amtsrichter vr. Frese in Döbeln.. IV. 537—542
Die Bevormundung wegen Geistesschwäche gemäß 8 4 des sächsischen Gesetzes
vom 20. Februar 1882 in ihrem Verhältniß zu dem Entmündigungsver-
fahren der C.P.O. Von Landrichter vr. Lobe in Leipzig.IV. 65—72
Ueber den Verschluß und die Verwahrung der gerichtlichen Testamente. Von
Oberamtsrichter vr. Frese in Döbeln . ..II. 362—365
Veräußerungen des Erblassers unter Lebenden beider Erbtheilung. Von Amts-
richter Herold in Markneukirchen.VI. 81—99
Erbberechtigungszeugnisse. Von Oberamtsrichter vr. Frese in Döbeln . . III. 414—430
Insbesondere der Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für dos
Deutsche Reich.
Ist der Entwurf des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs en bloc annehmbar?
Von Oberlandesgerichtsrath von Sommerlatt in Dresden .... VI. 21—38
Die Vorschriften des Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch. Von Landrichter Aron in Straßburg . VI. 172—202, 337—362, 401—461.
Hierzu eine Nachschrift der Redaktion ... . VI. 461—464
Bemerkungen zu dem Entwürfe eiiteg Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche
Reich. Von vr. Bingner, Senatspräsident des Reichsgerichts in Leipzig I. 81—112
u. 161-193
Bemerkungen zu dem zweiten Entwürfe eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das
Deutsche Reich. Von vr. Bingner, Senatspräsident des Reichsgerichts
in Leipzig.III. 270—296, 393-414, 593-614
657—676, 737—763
IV. 385—432
V. 77-117, 593-630
Bemerkungen zu dem definitiven Entwürfe eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für
das Deutsche Reich. Von vr. Bingner, Senatspräsident des Reichsge-
richts in Leipzig.. . . ..VI. 1—20
Die zweite Lesung des Entwurfs eines Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Von Landgerichtsrath llr. Grützmann in Dresden .... I 452—468, 769—786
II. 211—229,
424-445, 745 -780
HI. 430—446, 676—708
IV. 321—343, 577—598
V. 754-781,
VI. 529-547, 721-758
Bemerkungen zu dem Entwürfe eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche
Reich. Zweite Lesung. Von Reichsgerichtsrath vr. Dreyer in Leipzig . IV. 433—446
Die Begriffe der Einrede im materiell-rechtlichen Sinne und die Einrede im
prozessualen Sinne, sowie ihr Verhältniß zu einander im heutigen Rechte,
— zugleich eine Rechtfertigung der Einredentheorie des Entwurfes eines
Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich. Von Amtsrichter Keller
in Siegen.. II. 685-706
Zum Jmmobiliarpfandrechte des Deutschen Entwurfs. Von Landgerichtsdirektor
Rudolph iit Freiberg ... I. 297—308
Korrealobligation und Verwandtes nach der zweiten Lesung eines Bürgerlichen
Gesetzbuchs für das Deutsche Reich. Von Professor vr. Ernst Hruza in
Czernowitz . . . .... . . ... . V. 193—214, 273—322, 401—421
Ueber die Voraussetzungen für die Schadensersatzpflicht nach dem Entwurf
eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich. Von Appellations-
gerichts-Vicepräsident Coith in Dresden.I. 569—587