Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 14 (1853))

8. Von dem bäuerlichen Gutsaufschlage in Kurhessen und dem Vorbehalte der Herrschaft nach oberhessischem Rechte insbesondere

VI.

Von dem bäuerlichen Gutsanschlnge in Kur-
heffen und dem Vorbehalte der Herrschaft nach
oberhesstschem Rechte insbesondere.
Bon
Dr. jur. W. Kampe,
Privatdocent zu Marburg.

Vorwort.
Die Lehre von dem bäuerlichen Gutsanschlage ist in neuerer Zeit
von vielen Seiten erörtert worden, und mit Recht macht die Wissen-
schaft auch diese Verhältnisse zum Gegenstand umfassender Unter-
suchungen. Denn die bäuerlichen Zustände, insbesondere die Frage
über die Theilbarkeit der Güter, über die Art ihrer Vererbung,
über die Natur der darauf bezüglichen Verträge, stehen in engster
Verbindung mit den staatsgesellschaftlichen Zuständen überhaupt.
Durch die diesen Gegenstand betreffenden Abhandlungen von Pfeif-
fer (praktische Ausführungen, Band IV. Nro. VIII. Band VIII.
Nro. VI.), Wolfg. Puchta (die bäuerliche Gutsabtretung), Bud-
de» s (im Nechtslerikon Band I. Seite 518), Beseler (Erbver-
träge II. 2. §. 23.), Runde (die Leibzucht und in der Zeitschrift
für deutsches Recht, VII. Nro. 1.) und Anderen kann die Bespre-
chung dieser Materie um so weniger für geschlossen betrachtet
werden, als die Gesetzgebung der letzten Jahre wesentlichen Einfluß
auf alle diese Verhältnisse geübt hat. Was insonderheit Kurhessen
betrifft, so führte die Gebundenheit der Güter, der im gutsherr-
lichen Verbände stehenden sowohl, als auch der geschloffenen Erb-
güter eigenthümliche Rechtsinstitute mit sich. Hierher gehört unter
Andern der sogenannte Gutsanschlag mit Vorbehalt der Herrschaft
Zeitschrift für deutsches Recht. 14. Bd. 2. H. 11

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