Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 9 (1845))

17. Erinnerung an Dr. Griesinger : (Nachruf Ludwig Ludwig Friedrich Griesinger, 1767-1845)

XV.
Erinnerung an l)r. Griesinger.
Von
N e y s ch e r.

Unsere Zeitschrift darf wohl dem Andenken hingegangener Män-
ner, welche für vaterländisches Recht thätig gewesen, ihre Blätter
öffnen, sei es, um einen Beitrag zur deutschen Lüerärgeschichte zu
geben, oder durch den Spiegel eines vergangenen Lebens hier an-
zuregen, dort abzuhalten von einer schädlichen Richtung. Wohl
manche Persönlichkeit möchte durch verfehlte theoretische Richtung
oder unter Actenfascikeln abgemüdeten und abgehärmten Lebensgang
ein treffenderes Bild unserer gegenwärtigen künstlichen Zustände dar-
bieten , als eine vollständig wissenschaftliche Darlegung derselben.
Dazu kommt in manchen Fällen die Pflicht der Dankbarkeit, welche
das nachkommende Geschlecht nie beiseitsezen sollte, eingedenk daß
es troz des gewonnenen Fortschritts dennoch mehr oder weniger auf
den Schultern des vorangegangenen steht, und daß die Wissen-
schaft auch unter ihm nicht in Einem Tage fertig werden wird.
Wir haben es hier, bei der ersten Todtenschau, die uns
obliegt, mit keinem eigentlichen Germanisten zu thun, aber mit
einem Romanisten, dem das vaterländische Recht nicht fremd
war und der für dieses Mchreres geleistet hat. — Der am
22. Februar 1845 in dem hohen Alter von 78 Jahren ge-
storbene Rechtskonsulent Dr. Griesinger in Stuttgart
war ein Gelehrter vom alten Schlage, ein ganzer Bücher-
mann , mit allem Selbstbewusstsein, aber auch mit allen Waffen aus-
gerüstet, welche überliefertes Wissen in Verbindung mit Scharfsinn
und allgemeiner Bildung gewährt. Er war gleich B o l l e y, Weis-

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