Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 9 (1845))

Gegenwart und Zukunft des deutschen Rechts. 503

und Verkehr zwischen den Universitäten mehr und mehr auf-
hören, indem nur die Rechtsphilosophie als Mittel ihrer Ver-
knüpfung in Hinsicht auf die Rechts - Disciplinen übrig bliebe.
Eine Wissenschaft nun aber, welche zeigen würde, wie das
deutsche Rechtsbewußtsein die fremden Rechte in sich assimu-
lirt hat, wie dieses Eine Rechtsbewußtsein durch alle Zweige
des Rechts sich zu Einem Ganzen gliedert, wie die Parti-
kularrechte das nationale Rechtsbewußtsein zu concreter Ge-
staltung fortführen, und gleichwohl in Einem Flusse mit dem-
selben stehen, sie wäre geeignet, gegenüber von dem Particular-
rechte die nationale Einheit zum vollen Bewußtsein zu bringen,
der deutschen Rechtswissenschaft ferner innern festen Halt zu geben»
Eine solche Wissenschaft des deutschen Rechts wäre aber auch
praktisch von großer Bedeutung. Nicht blos das Streben nach
nationalem Zusammenschlüsse, auch die Lebens- und Verkehrsver-
hältnisse und die gemeinsame Beziehung in ihnen, welche zwischen
den deutschen Staaten durch den Zollverein, die vermehrten Eom-
municationsmittel und den geistigen Verkehr begründet wird, bedin-
gen die Forderung aus eine steigende Gleichheit in den rechtlichen
Institutionen. Diese wird aber nicht durch die bloße Particularrechts-
wissenschaft, noch durch die Wissenschaft des bisher sog. gemeinen Rechts
gefördert, da die letztere ihrem Begriffe nach von der partikularen
Gestaltung absieht, die erstere sich auf den einzelnen Staat beschränkt;
dagegen ist auch für sie die sicherste Grundlage eine Wissenschaft
des deutschen Rechts, welche im Besonderen das Gemeinsame er-
kennt, das Gemeinsame zum Besonderen zu entfalten versteht.

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