13.
Literatur
13.1.
Späing, Französisches, Belgisches und Englisches Wechselrecht
(Landgerichtsrath Dr. Fuchs in Bautzen)
13.2.
Wohlers, das Reichsgesetz über die Beurkundung des Ehestandes und der Eheschließung vom 6. Februar 1875 nebst dazu gehörigen Ausführungsverordnungen etc. 4. Auflage.
(Dr. Wulfert)
Literatur.
293
III. Ateratur.
A.
Besprechungen.
Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe-
schließung vom 6. Februar 1875 nebst den dazu ergangenen Ausfuhr
rungsverordnnngen, Instructionen und Entscheidungen des Bnndes-
rathes und der Preußischen Ministerien nach den Ministerialaeten
bearbeitet und herausgegeben von Wählers, Geh.-Ober-Regierungsrath, Vortragendem
Rath im K.Preuß. Ministerium des Innern u. s. w. Berlin 1890, Franz Bahlen,
4. Auflage. Preis 3 Mark 50 Pf.
Die vierte Auflage dieses bekannten und besonders unter den preußischen Standesbe-
amten viel verbreiteten Buches enthält gegenüber der dritten, im Jahre 1886 erschienenen
nur solche Veränderungen, welche durch inzwischen erlassene Verfügungen der im Titel ge-
nannten Behörden (z. B. S. 18, 48, 50, 60, 61, 78, 79, 83, 87, 95, 99, 103, 125) und
durch neuere Entscheidungen der Gerichte (vergl. S. 34, 47, 59, 125) veranlaßt worden
sind. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts ist, wohl absichtlich, nicht gleichmäßig berück-
sichtigt; außer den vom Vers, angezogenen Urtheilen (wovon das S. 69 citirte nunmehr in
Bd. 20, S. 15 der Entsch. in Strafsachen abgedruckt ist) hätten noch Erwähnung finden
können aus den Entscheidungen des R.G. in Civilsachen Bd. 20, S. 241 bei § 33, 5;
Bd. 21, S. 44 bei 8 32, und aus den Entsch. in Strafsachen Bd. 13, S. 130 bei 8 26;
Bd. 13, S. 161 bei § 45; Bd. 15, S. 256 bei § 53; Bd. 16, S. 321 bei 8 69; Bd. 19,
S. 411 bei 8 46. Trotz dieses kleinen Mangels erscheint das schon in seinen früheren Auf-
lagen von der Kritik mit Beifall begrüßte Buch auch zum Gebrauche in juristischen Kreisen
als durchaus geeignet.
vr. Wulfert.
Französisches, Belgisches und Englisches Wechselrecht, im Anschluß an die Allg.
Deutsche WO. von W. Späing, Landgerichtsrath in Berlin. Berlin, Franz Bahlen,
1890. Geh. 6 Mark.
Das Buch bildet die Fortsetzung des 1888 in demselben Verlag erschienenen Werks:
„Französisches und Englisches Handelsrecht im Anschluß an das Allg. D. H.G.B." und ent-
hält eine weniger für den Lehrzweck, als für den praktischen Gebrauch eingerichtete, in Kom-
mentarform gehaltene und nach den Artikeln der A. D. WO. geordnete Darstellung der drei
durch ihren Geltungsbereich und ihre Bedeutung für andere Gesetzgebungen hervorragendsten
abendländischen Wechselrechte unter Hinzufügung des im Wesentlichen auf. dem Französischen
eoäe äs commsrcs beruhenden belgischen Wechselrechts.
Die Gewissenhaftigkeit, von welcher das Buch überall Zeugniß ablegt, bürgt dafür,
daß die einschlagenden Gesetze des In- und des Auslandes, welche letzteren übrigens nur
in der Uebersetzung Aufnahme gefunden haben, richtig und vollständig wiedergegeben sind;
bezüglich der Französischen Gesetzgebung haben wir uns davon durch Nachprüfung selbst über-
zeugt. Die Uebersetzung läßt sich an einigen wenigen Stellen bemäkeln. Nicht glücklich ver-
deutscht ist zu Art. 124 ooä. com. „1' acceptation peut ötre restreinte quant ä la somme
acceptee“ mit „das Aecept kann bezüglich der acceptirten Summe ein beschränktes sein"
(S. 65 , 85); sowie zu Art. 186 „11 n'sst polnt äü de rechange, si le compte“ etc. mit
„Rückwechselkosten brauchen nicht gezahlt zu werden, wenn" re.; ohne Vergleichung des Ori-
ginals ist in beiden Fällen der Sinn des Gesetzes mit Sicherheit nicht zu erkennen. Ab und
zu ist der Wortsinn des Urtextes schon an sich zweifelhaft und bestritten, hier wäre die