Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 1 (1839))

Gewere des deutschen Rechts. 123
so gilt die Regel: das persönliche Verhältniß ist das stärkere, es
wird als das unbedingt überwiegende angesehen.
Eine Vergleichung mit den abweichenden Grundsätzen des
römischen Rechts gewahrt hier ein besonderes Interesse, und läßt
zugleich die Eigenthümlichkeit des deutschen bestimmter hervortre-
ten. Zur Veranschaulichung dient folgendes Bild. Im römischen
Rechte gestaltet sich das Verhältniß so:
Commodans Commodatar
Deponens Sache Depositar
Pfandschuldner Pfandgläubiger
Im deutschen Rechte dagegen folgendermaßen:
Commodans Commodatar
Deponens Depositar Sache.
Pfandschuldner Pfandgläubiger
Im römischen Rechte spielt die Sache eine Hauptrolle mit.
Sie steht im der Mitte zwischen beiden Personen; sie ist-dasje-
nige, was die Verbindung zwischen denselben hervorbringt. Im
deutschen Rechte ist es das rein persönliche Wollen, was die Ver-
bindung erzeugt; die Sache spielt nur eine untergeordnete Rolle;
sie kommt immer erst hinter dem persönlichen Verhältniß in Be-
tracht, denn die Unmittelbarkeit zwischen ihr und dem Eigenthü-
mer ist dadurch aufgehoben, daß eine andere Person zwischen
beide in die Mitte getreten ist. Eben dies aber wird dann auch
so bezeichnend durch den Satz ausgedrückt: Wo man seinen Glau-
ben gelaffen hat, da soll man ihn wieder suchen; und in ähn-
licher Art blickt auch in den Worten: Hand muß Hand wahren,
die Beziehung auf das -persönliche Verhältniß als das unmittel-
bare deutlich hindurch. Die Hand des Gebers soll sich nicht an
das, was sich in der Hand des Empfängers befindet, sondern
eben nur an diese letztere selbst halten dürfen.
Aus diesem Grunde ist es nach meiner Ansicht zu erklären,
warum der Commodans, Deponens u. s. w. in der Regel nur
eine persönliche Klage, eine Forderung, und nur gegen den Com-
modatar, Depositar u. s. w. hat; denn ein unmittelbares Ver-
haltniß zur Sache besteht nur noch für den Commodatar, Depo-
sitar, nicht mehr für den Commodans, Deponens, der sich viel-
mehr in einer unmittelbaren Verbindung nur noch mit der andern
Person befindet. Am bezeichnendsten möchte sich hiernach wohl

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