Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 3 (1840))

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Dann: Das Asylrecht.

DaS Recht aber dürste schwerlich jemals einen solchen Gipfel
der Vollkommenheit erreichen, daß Alle darüber einig wären, und
für ewige Zeiten jeder Zweifel, jedes Schwanken, was Recht, was
Unrecht sei, gehoben erschiene; wenigstens möchte nicht behauptet
werden können, daß dieser Standpunkt gegenwärtig bereits er-
langt sei.
Wenn nun gerade das Asylrecht, kirchliches wie weltliches, eine
Folge unvollkommener und schwankender Rechtsgrundsätze ist, so
findet das weltliche, von der einen Seite mächtig geschützt , auch von
der andern, nämlich in dem rechtlichen Zustande, gegenwärtig zwar.
Dank sei es der Veredlung des menschlichen Geistes und Herzens!
imVergleiche milden Zeiten seinerBlüthe nur geringen, aber dennoch
Anhalt genug, um nicht als gänzlich verschwunden angesehen werden
zu können.

Druck von Vreitkopf und Härtel in Leipzig.

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