Full text: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 11 (1901))

Alphabetisches Sachregister.

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N.
Uachbarrecht s. Eigenthum 1.
Uachlaßpfleger. Vergütung desselben (B.G.B.
8Z 1960, 1962). Auf die Nachlaßpfleg-
schaft finden im Allgemeinen die Grund-
sätze über die Pflegschaft und die Vor-
mundschaft Anwendung. Dem N. gebührt
nur dann eine Vergütung, wenn das schutz-
bedürftige Nachlaßvermögen sowie der Um-
fang und die Bedeutung der pflegschaft-
lichen Geschäfte dies rechtfertigen. Die
Zubilligung einer Gebühr wie die Höhe
der letzteren sind unabhängig von der
etwaigen Beamtenstellung des N. 753.
Uachlaßvcrwalter
1 — Stellung und Befugnisse des N. Ab-
handlung von Liebe, —555.
2Die Rechtsstellung des N. 544 ff.
3 — Befugnisse des N. Beginn der Ver-
waltung 546 ff.
4 — Umfang derVerwaltungsbefugniß 551 ff.
Nahrungsmittel s. Gebrauchsmusterschutz.
Uaincnsrccht. Verhältniß zum Firmenrecht
142.
Uatnrhcilkuude s. Aerzte 3.
Nichtigkeit s. Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung 2; Vertrag 1.
Nießbrauch s. Konkurs 2.

O.
Obligatorische Ansprüche s. Grundbuch 1.
Ocffentlichc Wege. Sind Stadtgemeinden,
soweit nicht besondere örtliche Vorschriften
bestehen, aus allgemeinen Gründen ver-
pflichtet, auf Promenadenwegen bei Glatt-
eis re. Vorkehrungen gegen das Aus-
gleiten von Personen zu treffen? 86.
Oeffentlicher Glaube s. Grundstücke 28.
Ösen. Betreibt derjenige, der Ofenkacheln
im Großen kauft und daraus Oefen für
Neubauten liefert und setzt, ein Handels-
gewerbe? (H.G.B. 8 1 Abs. 2 Nr. 1) 714.
Offene Handelsgesellschaft
1 — Wird, wenn für eine o. H. mehrere
Liquidatoren bestellt sind und einer der-
- selben als Theilhaber der Gesellschaft An-
sprüche auf Auszahlung eines Theils der
Liquidationsmasse an ihn selbst erhebt,
die Gesellschaft von den übrigen Liquida-
toren vertreten? Zulässigkeit der Klage
eines Gesellschafters auf Verkeilung der
* verfügbaren Liquidationsmaffe 334.
2 — Umschreibung des Eigenthums an dem
einer o. H. gehörenden Grundstück auf den
Namen eines bisherigen Theilhabers, der
bei der Auflösung der Gesellschaft das
Geschäft mit Aktiven und Passiven über-

nommen. hat und das Geschäft unter der
bisherigen Firma fortführt 611.
Ortsarmenverband. Streitigkeiten zwischen
Ortsarmenverbänden; Zuständigkeit 675ff.
P
Parzelle s. Vormerkung,
pafsivlegitimation s. Konkursverwalter.
Patent. Anfechtung eines über ein P. ge-
schlossenen Lizenzvertrags, gestützt darauf,
daß der Ausnutzung des P. ein einem
Dritten ertheiltes P. entgegenstehe. Be-
urtheilung des Einwands, daß dieses letz-
tere P. ungültig sei. Erfüllungsort beim
Lizenzverträge. Einwand des Lizenz-
nehmers, daß das patentirte Verfahren
nicht lohnend sei 327 ff.
Person s. Juristische Person.
Pfändung s. Zwangsvollstreckung; Eigen-
thümerhypothek 1; Zubehör.
Pfandklage s. Konkursverwalter,
pfandvcrtrag s. Kaufvertrag 1 u. 2.
Pfleger s. Ehegatte,
privatklagcr s. Gute Sitten 1.
privatklagc s. Gute Sitten 1.
Produktionsgebiet s. Kommissionsgeschäft.
Provision s. Maklerlohn; Mäklervertrag
1 u. 2.
Prozeß s. Urkundenprozeß; Wechselprozeß,
prozeßbevollmachtigter s. Prozeßvollmacht,
prozcßgebühr s. Rechtsanwalt 1.
prozeßkostcn s. Vergleich,
prozeßvollmacht. Bedarf der Anwalt des Be-
klagten einer ihn zur Erklärung der Auf-
rechnung ausdrücklich ermächtigenden P.?

o:
Ouacksalber s. Aerzte 1.

R.
Uangverhältmß s. Grundstücke 26.
Ucallafl s. Grundbuch 1.
Rechnungslegung s. Streitwerth 2.
Rechtsanwalt
1 — Kann der Anwalt, der in einer Sache,
in der er nicht Prozeßbevollmächtigter ist,
infolge mehrerer Aufträge die Partei in
mehreren Beweisaufnahmeterminen ver-
tritt, die Prozeßgebühr voll beanspruchen?
605.
2 — Ungebühr eines R., begangen durch
die Weigerung, die Anträge stehend zu
verlesen 761. .
Rechtsmittel s. Eid; Zwischenurtheil.
Regreßansprnch s. Wechsel 2.
Remittenten s. Wechsel 1.
Resiauratiomünvcntar s. Zwangsverwalter;

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