Volltext: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 11 (1901))

Alphabetisches Sachregister.

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rung seines Rechts durch einstweilige Ver-
fügung. Reicht die Thatsache, daß der
Eigenthümer die Zubehörstücke in Ver-
äußerungsabsicht aus dem Grundstücke
entfernt hat, für sich allein hin, um die
Pfandverstrickung aufzuheben? 105.
Hypothek
3 — Eintragung einer H. für das Dar-
lehen einer Kreditanstalt. Bezeichnung der
außer den Zinsen zu entrichtenden Neben-
leistungen durch Bezugnahme auf die
Satzung der Anstalt, wenn nur die
die Nebenleistungen betreffenden Bestim-
mungen der Satzung durch die zuständige
Behörde öffentlich bekannt gemacht worden
sind 254 ff.
4 — Umwandlung einer nach den Versteige-
rungsbedingungen erlöschenden H. des
Erstehers in eine Grundschuld, wenn der
Ersteher im Vertheilungstermin erklärt,
daß er den auf seine H, entfallenden Be-
trag des Erlöses von dem Betrage der
ihm obliegenden Baarzahlungen abrechne
610.
Hypothekenbrief. Ausschließung der Erthei-
lung des H.; Unzulässigkeit der Eintragung
des Vermerks, daß dem Gläubiger das
Recht zustehen soll, jederzeit die Ertheilung
eines Briefes über die H. zu verlangen
258 ff.
Hypothekengläubiger s. Zwangsverwalter.
Hypothekenrecht. Besprechung eines Buches
von Hallbauer 655,

Indossament s. Wechsel 1. 3.
Interesse s. Grundbuch 2.
Interpretation s. Gesetzesauslegung.
Juristische Person. I. P. und das Mitglieds-
schaftsrecht. Besprechung eines Buches von
Schwabe 269,
K.
Lauser s. Verzug.
Kandidat s. Schädenanspruch.
Laufvertrag s. Mäklervertrag 2.
1 — Kaufvertrag oder verschleierter Pfand-
vertrag ? 486 ff.
2 — Sicherungskauf oder verschleierter
Pfandvertrag? 488.
Linder s. Eltern.
Lindervermögen s. Konkurs 2.
Lirchenvorstand. Form der nach außen hin
gerichteten Willenserklärungen der K. 498.
Ltagerhebung s. Verein 1.
— K. in der Weise, daß der Kläger, nach-
dem ein von ihm beim Amtsgericht an-
hängig gemachter Prozeß gemäß § 505
der C.P.O. an das Landgericht verwiesen

worden ist, zur Verhandlung vor diesem
als Beklagten eine andere Person als die-
jenige, gegen welche die Klage beim Amts-
gericht erhoben war, unter Zustellung der
Klage ordnungsmäßig ladet. Unanwend-
barkeit der Bestimmung in 8 9 a des
G.K.G. für die Berechnung des Beschwerde-
gegenstandes in der Revisionsinstanz 733.
ülagzussellung s. Aktiengesellschaft 3; Zwischen-
urtheil.
- Körperverletzung s. Heilungskosten.
üomman-itgeseltschaft. Erfordernisse d. Zeich-
nung eines Wechsels durch eine K., wenn
deren Firma aus Sach- u. Namenszeichnung
zusammengesetzt ist; genügt es, wenn der
erstere Theil durch Aufdruck hergestellt und
. nur die Namensbezeichnung durch einen
berechtigten Vertreter der Gesellschaft ge-
schrieben ist? Unanwendbarkeit des Satzes,
daß die Gesellschaft durch Rechtsgeschäfte
des Komplementärs verpflichtet wird, wenn
auch nur die Umstände ergeben, daß das
Geschäft für die Gesellschaft geschloffen
werden sollte, auf Wechselverbindlich-
keiten. Beweislast, wenn der Konkursver-
walter behauptet, das aüf einem angemel-
deten Wechsel befindliche Giro des Kridars
sei erst nach der Konkurseröffnung gegeben
337.
Lommisstonär s. Stückeverzeichniß.
Kommissionsgeschäft. Verpflichtung des Ein-
kaufskommissionärs, dessen Kommittent die
Waare beanstandet, bezüglich deren Ver-
tragsmäßigkeit Prozeß mit dem Verkäufer
zu führen. Beweislast beim Genuskaufe
bezüglich der Frage, ob die Waare aus
d. vereinbarten Produktionsgebiet stammt.
Anspruch des Kommissionärs bezüglich der
Bezahlung des Kaufpreises durch den
Kommittenten 592.
Lommittenl s. Stückeverzeichniß; Kommissions-
geschäfte.
Lompensation und Aufrechnung. Besprechung
eines Buches von Siber 272,
Komplementär s. Kommanditgesellschaft.
Konkurrenzgeschäft s. Vertragsstrafe.
Konkurs s. Kommanditgesellschaft.
1 — Für einen am 1. Januar 1900
anhängigen K. ist die Frage, welche
Vermögensstücke als Konkursmasse vom
Konkursverfahren ergriffen werden, und
welche Gegenstände zur abgesonderten Be-
friedigung von Gläubigern des Gemein-
schuldners zu dienen haben, nach dem
bisherigen Rechte zu beurtheilen 265 ff.
2 — Bedeutung von Art. V des Einf.-G.
zur K.O. vom 17. Mai 1898. Der Nieß-
brauch des Gemeindeschuldners am Kinder-
vermögen gehört seit dem 1. Jan. 1900
nicht mehr zur Konkursmasse 632.
Konkursrichter s. Grundbuchrichter.

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