Full text: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 7 (1897))

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Alphabetisches Sachregister.

Prozeßhindernde Einrede.
1 — der Rechtshängigkeit s. Mahnverfahren.
2— der mangelnden Sicherheit für die Pro-
zeßkosten s. Sicherheitsleistung 1.
Prozeßkosten s. Kosten.
Prozeßvollmacht s. Eid 3. Kostenscstsetzungs-
verfahren 3.
1 — Ermächtigt die Pr. unter der Herrschaft
des Deutschen BGB.'s zur Vornahme und
Entgegennahme der Ausrechnung und andrer
einseitiger Willenserklärungen, wie Rücktritt
vom Vertrage, Anfechtung einer Willens-
erklärung, Wiederkauf, Vorkauf, Widerruf
einer Schenkung? 401 flg.
Q.
Guanlitalsmangtl s. Kaufvertrag 24.
Gutttung s. Wechsel 4a..
R.
Latherthcilung.
1 — Haftung des Verkäufers, der die von
ihm gelieferten, vom Käufer als zur beab-
sichtigten Verwendung unbrauchbar bean-
standete Waare, als hierzu brauchbar em-
pfiehlt, ohne die erforderliche Sachkenntniß
zu besitzen. 767--.
2 — Schuldhaftes Verhalten des Bankiers.
Klage auf Schadensersatz. Beweislast. 462®.
Lrallast.
— im Deutschen BGB. Mflg., 721.
Ucchuungslcgung f. Klagänderung 2. Zwangs-
verwaltung 18.
1 — Verpflichtung zur R. Nothwendigkeit der
Beifügung von Belegen? Begriff der Be-
lege. 736 flg.
Lechtsamvalt s. Gebühren d. R. Verwaltungs-
behörde. Zeuge 1. Zustellung 2, 3.
Lechtsfähiglreit f. Leben 2.
Kechlsgrfchäft s. Form 1.
Rechtshängigkeit f. Mahilverfahreil.
kechtsirrthum f. Konkurs Id.
Rechtskraft f. Urtheil 4. Wucher.
1 — von Urtheilen, welche der Revision unter-
liegen. 560.
2 — Eintrit der R. von Urtheilen eines Ge-
werbegerichts. in denen der Streitwerth den
Betrag von 100 Mark nicht erreicht. 560.
Rechtsmittel f. Berufung. Beschwerde. Kosten 1.
Revision.
Rechtsweg f. Krankenversicherung. Negatorien-
klage 2. Versicherungsvertrag 4, 5. Ver-
waltungsbehörde.
retorwalto in pejus s. Berufung 7.
Rrichsstcmpelabgaben f. Stempel.
Reisekosten f. Kostenerstattung.
Reifefpefen s. Dienstvertrag 6.
Reklame s. Unlautrer Wettbewerb 5.
Reutenschuld.
1 — im Deutschen BGB. Unterschied von
der Reallast. 720 flg.

2 - Verhältniß zur Grundschuld. 721%$.
Reportgeschäft.
— Prolongationsgeschäfte als R. Eintritt
des Kommissionärs als Selbstkontrahent.
532 flg.
Revision s. Klagrücknahme. Rechtskraft 1.
1 — Verstoß gegen die gemeinrechtlichen Re-
geln über die Auslegung eines irrevisiblen
Gesetzes. R. wegen nicht genügender Be-
gründung der Auslegung unzulässig. 315*.
2 — Der Verstoß gegen § 279 CPO. ist ein
Mangel des Verfahrens. Aberkennung eines
erhobenen Anspruchs und Zuerkennung von
etwas Nichtbegehrtem. Verurtheilung zur
Rechnungslegung bezüglich der Liquidation
einer Kommanditgesellschaft, während der
Klagantrag auf Feststellung des Guthabens
des Klägers zur Zeit seines Ausscheidens
aus der noch bestehenden Gesellschaft ge-
richtet ist. 393».
3 — Berechnung der Revisionssumme bei Er-
mäßigung des Klagantrags nach Verkün-
dung des Berufungsurtheils, aber vor Ein-
legung d „ R. auf weniger als 1500 Mark,
wenn der Beklagte mit der R. Aufhebung
des Urtheils erstrebt. 779»».
4 — Werth des Beschwerdegegenstandes, wenn
der Indossatar die von ihm an seinen Nach-
mann gezahlte Wechselregreßsumme gegen
die Ausstellerin einklagt. 254».
Richterwechsel s. Berufung 4. Beweisaufnah-
me 1.
Rücktritt vom Vertrage s. Dienstvertrag 5, 9.
Kaufvertrag 19, 22. Prozeßvollmacht 1.
Ruhen des Verfahrens s. Beweisaufnahme 1.
Rußland s. Kosten 3.
S.
Sachverständige.
— Auskunft des Aeltestenkollegiums der Kauf-
mannschaft zu Berlin 63 flg.
Schadensersatz s. Agent 1. Beweiswürdigung.
Dienstvertrag 4. Kaufvertrag 10, 22. Kon-
ventionalstrafe 1. Negatorienklage 3. Rath-
ertheilung. Unterhaltsanspruch. Unlautrer
Wettbewerb 4. Waarenzeichen 5. Zwangs-
verwaltung 24.
1 — Verpflichtung zum Sch., wenn ein in
einer Zeitung Angegriffener ebenfalls durch
Zeitungen wahre Thalsachen verbreitet, die
den Gegner in der Achtung anderer herab-
zusetzen und ihn zu schädigen geeignet sind.
461».
2 — Haftbarkeit wegen Uebertragung der
Blatternkrankheit. Wer, behaftet mit dieser
Krankheit, die Eisenbahn benutzt und hier-
bei einen Mitreisenden ansteckt, haftet diesem
wegen des durch Uebertragung der Krank-
heit zugefügten Schadens. Welches Recht
ist für die Ersatzpflicht maßgebend? 626 flg.

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