Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 11 (1847))

17. [Verlagsanzeigen]

Intelligenz - Blatt.

SämmtNche in diesem Matte angezetgten oder in der „Zeitschrift für deutsche- Recht"
besprochenen Werke können durch die L. Fr. Fues'sche Sortiments-Buchhandlung
in Tübingen bejvgen werden.

Im Verlag von H. Hotop in Cassel ist erschienen und durch alle
Buchhandlungen zu beziehen:
Beiträge znr Lehre vom Conenrfe
von
vr. jur. Carl Fr. Oetker.
8. brvch. 15 Sgr.
Der Verfasser behandelt mehrere sehr interessante aber auch sehr
zweifelhafte Punkte aus dem Gebiete des Gläubiger-Concurses.
Die erste Abtheilung betrifft das Retentionsrecht im Concurse, das nach
allen Richtungen hin und unter Berücksichtigung und Prüfung der ver-
schiedenen Anflchten auf's Gründlichste untersucht und erörtert wird. In
der zweiten Abtheilung liefert der Verfasser interessante Beiträge zur
Lehre vom Nachlaßvertrage.
Bei Julius Helbig in Altenburg sind erschienen und in allen Buch-
handlungen zu haben:
Der öffentlich-mündliche Strafprozeß in Deutschland,
von vr. H. TH. Schletter. Erster Theil. Die rheinische
Gerichtsverfassung und das rheinische Strafverfahren.
(Mit 13 criminalistischen Beilagen.) gr. 8. br. 1847. 1'/3Thlr.
Diese Schrift enthält eine Reihe von Darstellungen der Hauptseiten
des rheinischen Strafverfahrens und der rheinischen Gerichtsverfassung,
welche der Verfasser als die Resultate von Studien und Beobachtungen
hierüber, die er während seines Aufenthaltes in den drei deutschen Pro-
vinzen auf dem linken Rheinnfer im Sommer 1843 machte, dem wissen-
schaftlichen nicht blos, sondern überhaupt dem gebildeten Publikum vor-
legt. Es sind darin verschiedene Andeutungen zu prinzipieller und richtigerer
Auffassung mancher wichtiger Rechtsverhältnisse und Rechtsinstitute gegeben,
vorzüglich aber hat der Verfasser sein Augenmerk darauf gerichtet, dieser
Auffassung und der daran sich knüpfenden Reflexion eine feste Grundlage
durch Bezugnahme auf die Ausbildung des rheinischen Rechts in der,
noch so oft mißkaunten jurisprudence und andererseits durch Benutzung
der nicht minder häufig vernachlässigten Criminalstatistik zu geben.
Diese Schrift ist daher für Juristen wie Nichtjuristen beachtenswerth.
Vertheidtgung des wegen seines Buches Schicksale eines Pro-
letariers der Erregung von Mißvergnügen gegen die preußische
Regierung angeklagten Schriftstellers Ehrenreich Eich Holz. Verfaßt
von 8» BolkwlNt, Advokat-Anwalt beim Rheinischen Revisions-
und Cafsationshofe in Berlin. (Separatabdruck aus Hitzig's Annalen
für Crimiyal-Rechtspflege, fortgesetzt von vr. Schletter. 41. Bd.)
gr. 8. 1847. brvch. 6 Ngr.

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