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Die preußischen Gesetze über Glaubens- und Religionsfreiheit vom 30. März 1847
Von Wilda
Die preußischen Gesetze
üb e r
Glaubens- und Religionsfreiheit
vom 30. März 1847.
Von
Witda *).
Kaum zwei Wochen, nachdem die obigen Betrachtungen und
Erörterungen über Gewissensfreiheit an den Verlags- und Druck-
Ort der Zeitschrift abgeschickt worden waren, brachte die Gesetz-
sammlung das königliche Patent vom 30. März 1847, die Bil-
dung neuer Neligionsgesellschaften betreffend, .nebst einer Zusammen-
stellung landrechtlicher Bestimmungen, einer Verordnung und einem
königlichen Befehl von demselben Tage, wie sie unten anhangs-
weise abgedruckt sind. Es würden diese Erlasse sicher noch eine lebendi-
gere Theiluahme erweckt und bereits der Gegenstand mannigfaltigerer
Besprechung geworden sein, wenn ihr Erscheinen nicht mit einem Er-
eigniß zusammengetroffen wäre, dem an Bedeutung für unser ge-
sammtes deutsches Vaterland Nichte, was sich seit 1815 begeben,
gleichzusetzen sein möchte — der Eröffnung des preußischen Land-
tages. Eine kurze Betrachtung derselben erscheint als eine uoth-
wendige Ergänzung der schon gedachten Abhandlung über Gewis-
sensfreiheit; dabei ist cs jedoch weniger auf eine Kritik der neuen
Erlasse abgesehen, als aus eine kurze Darlegung und Erörterung
ihres Inhaltes, indem die Ansichten, welche für den Verfasser bei
der Beurtheilung im Wesentlichen maaßgebend sein würden, bereits
*) Dieser Aufsatz kam an, nachdem die vorhergehenden Bogen schon
gedruckt waren, und konnte daher der Abhandlung Nr. V. nicht
mehr unmittelbar beigefügt werden. Indessen ist der Gegenstand
so bedeutsam und in gegenwärtigem Aufsatze so eingehend behan-
delt, daß dieser wohl eine besondere Stelle einnehmen kann.
R.