Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 11 (1847))

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Sreinbeck:
NM des Gegensatzes willen, zwei ganz verschiedene Gegen-
stände behandelt, und hinsichtlich derselben den damals güti-
gen Rechtssatz aufstellt. Im ersten §. spricht sie nämlich von
dem Schatz (tbo8sulus), und im zweiten vom Silber als
Bergwerksgut. Die nun, welche im Sachsenspiegel einen
Beweis für das Dasein des Bergregals finden, halten sich
lediglich au den erste» §., und lassen den zweiten ganz un-
beachtet, obschon gerade dieser es ist, welcher von dem Berg-
werkgutes handelt. Dieselben verstehen nämlich unter Schatz:
Erz. Da nun die Stelle von jenem sagt, daß er der könig-
lichen Gewalt gehöre, so übertragen sie dieß auf das Erz
oder die Fossilien, und in Folge dieser willkürlichen Deutung
wird das Dasein des Bergregals aus dem Sachsenspiegel
heraus interpretirt. Abgesehen von dem Streben der frühe-
ren Juristen, möglichst viele Beweisstellen für das Dasein
des Bergregals beizubringen, stützt sich die gedachte Annahme
lediglich auf die völlig unerweisliche und unrichtige Bedeu-
tung des Wortes: Schatz. Für wie untrüglich aber diese
Ansicht früher gehalten wurde, ergibt sich daraus, daß die-
selbe in die Sächsischen Constitutionen von 1572 (P. II. C. 53),
die doch sonst den Sachsenspiegel sehr wohl verstehen, über-
gegangen ist. Doch mochte auch dies noch dazu kommen,
daß auf diese Weise unsere Stelle sich dem geltenden Rechte
am leichtesten anbequemen ließ, nach dem ja das Bergregal
bestand, der Schatz aber nicht regal war. Das damalige
Ansehen der sächsischen Juristen in Deutschland, die nun
schon in Folge der Legalinterpretation des Sachsenspiegels
sich für gebunden hielten, die falsche Auffassung zu verthei-
digen, trug gewiß auch noch dazu bei, dieselbe als die herr-
schende zu erhalten."
Weiß man nun aber, daß dem früheren einheimischen Rechte
die Ansicht, den Schatz für regal zu erklären, keineswegs
fremd war — und jetzt lehrt dieß schon ein Blick in Mit-
te rmaier's deutsches Privatrecht, 6. Ausgabe 8. 162 —
so kann es auch nicht Wunder nehmen, wenn wir dieselbe
im Sachsenspiegel ausgesprochen finden. Daß aber unter
Schatz nicht das Bergwerksgut zu verstehen sei, ergibt sich
auch noch aus dem Worte: Begraben, was sehr wohl

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