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Wilda:
Duldung zu kämpfen hatte, und wie der Sinn für wahre Gewissens-
freiheit sich erst allmählig Bahn brechen mußte.
Die den Protestanten durch das Edict gewährte Freiheit wurde
durch beschränkende Verfügungen, zu welchen man den Kaiser zu
drängen wußte, fast ganz wieder vernichtet47). Als aber, durch
die Verheißung allgemeiner Glaubensfreiheit verleitet, sich nun in
Böhmen Hufsiten kund gaben, ja selbst Deisten oder Abrahamiten
aus der Verborgenheit hervortraten, da hatte es mit der Freiheit
ein Ende. Die Ersten sollten sich einer der beiden protestantischen
Kirchen anschließen, was sie zu thnn weigerten; wider die Anderen,
„gegen welche sich die Bekenner aller positiven Religionen vereinig-
ten, und einstimmig darin waren, daß die, welche Allem, was heilig
gehalten werde (!), entsagten, von einer christlichen Regierung nicht
geduldet werden könnten" — wurden die härtesten Maßregeln ergrif-
fen *8). Diejenigen von ihnen, welche sich innerhalb eines Termins
von wenigen Tagen zum katholischen oder einem andern geduldeten
Glauben nicht bekennen wollten, wurden ihres Vermögens, ihrer
Kinder beraubt, an die äußerste türkische Gränze militärisch abgeführt;
die Männer, welche dazu tauglich waren, zum Kriegsdienst gezwun-
gen; die Alten, Weiber und Schwachen wurden kärglich genährt, bis
sie ein Unterkommen in harter Dienstbarkeit fanden 49). Zn einer
Verordnung, welche in Betreff dieser Deisten erlassen wurde, hieß
es u. A. „Wer sich bei der Obrigkeit als Deist anmeldet, es sei
Mann oder Weib, soll ohne Weiteres, ohne gehört und zu einigem
Unterricht verstauet zu werden, 24 Prügel oder Karbatschenstreiche
auf den Hintern erhalten, und diese Strafe soll so oft wiederholt
47) S. Dohm's Denkwürdigkeiten. Bd. 2. S. 273.
48) Dohm a. a. O. S. 277 f. — Auch der große Churfürst, welcher
in seinen Ländern den Socinianern eine Zuflucht zu sichern gesucht
hatte, war durch Geistlichkeit und Stände daran verhindert wor-
den. Doch ist ihnen nichts Böses widerfahren. S t e n z e l, Geschichte
von Preußen. Bd. 2. S. 258.
49) Das Weitere bei Dohm a. a. O. S. 279. — In Siebenbürgen
gehört der Socinianismus zu den vier gesetzlich recipirten Religio-
nen. Man zählte dort im Jahr 4834 40,40<» Unitarier. Zu deren
Kirchenverbande gehören auch die auf der Militärgränze wohnen-
den, deren 5006 sein solle«. S. Schuberts Handbuch derStaa«
tenknnd« Abth. 2. Thl. i. S. 144. 381.