Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 13 (1852))

geben dem Leser sogleich die Belege für die vorausgefchickte Ge-
schichte zur Hand, und dienen auch für andere Zwecke als Quelle,
so z. B. für sprachgeschichtliche Studien, da sich viele deutsche aus
dem dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert darunter befinden. Bei-
gegeben ist eine Anzahl von solchen Urkunden, welche zwar nicht un-
mittelbar von den Pfalzgrafen von Tübingen handeln, aber theils
ein Beitrag zur alten Topographie ihrer Herrschaft und zur Ge-
schichte der einst zu derselben gehörigen Ministerialen und Basallen-
Geschlechter, theils so allgemein interessant sind'), daß der Verfasser,
der sie bei Gelegenheit seiner Nachforschungen nach pfalzgräflichen
Urkunden aufgefunden, es für seine Pflicht hält, dieselben zu veröffent-
lichen.— Die beigegebenen Urkunden, welche derselbe in einer Reibe von
Jahren — seit dem Anfang der Arbeit sind 12 Jahre verstrichen — nickt
ohne bedeutende Opfer mancherlei Art gesammelt hat, sind dem kö-
niglichen Haus- und Staats-Archiv in Stuttgart, den Archiven meh-
rerer Nachbarstaaten, Adels-Familien und Städte Württembergs ent-
nommen.
Schließlich fügt der Verfasser als Zeugnisse für den wissenschaft-
lichen und historischen Werth seiner Arbeit einige Gutachten von Män-
nern an, die sich seit Jahren lebhaft für die Arbeit interessiren, und
den Verfasser vielfach unterstützt haben.
Diese Gutachten lauten wörtlich also:
„Herrn vr. Schmids handschriftliche Geschichte der Pfalzgra-
fen von Tübingen habe ich, so weit sie ausgearbeitet war, mit vie-
lem Interesse und erfreulichem Gewinn für meine eigenen Studien
gelesen. Diese Arbeit zeichnet sich ebenso durch mühsame und sorg-
fältige Quellenforschung, als durch neue und glückliche genealogisch-
topographische Folgerungen und Zusammenstellungen aus. Eben da-
durch wird sie, zumal in Verbindung mit einem reichhaltigen Urkun-
denbuche, auch über ihren nächsten Gegenstand hinaus, für die schwä-
bische und deutsche Geschichte sich manigfach aushellend erweisen.
Tübingen, 29. Jan. 1852. vr Ludwig Uhland."
„Dem Herrn Reallehrer vr. Schmid in Tübingen bezeuge ich,
daß seine Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen, von welcher ich
mehrere Abschnitte gelesen habe, durch Gründlichkeit der Forschung,
erschöpfende Darstellung und Klarheit des Ausdrucks sich vortheilhaft
auszeichnet, und daß die beigegebenen Urkunden manchfaches Inter-
esse gewähren.
Stuttgart, den 26. Mai 1852. Stalin, Oberbibliothekar."
„Herr vr. Schmid hat über den Fortschritt seiner Forschungen,
die Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen betreffend, die er seit
einer längeren Reihe von Jahren her mit so viel Eifer und Talent
als Glück verfolgt, von Zeit zu Zeit mich in Kenntniß gesetzt, auch
einzelne Abschnitte seiner Arbeit mir mitgetheilt. Indem ich dem in
voranstehenden Erklärungen ausgesprochenen Urtheil beistimme, zweifle
ich nicht, daß ein so gründliches, durchaus aus den Quellen, und zwar
zum großen Theil aus bisher unbenützten, unbekannten Dokumenten
geschöpftes Werk über einen wichtigen, speciellerer Beleuchtung noch

1) Es sind dieß, unter anderen, bis jetzt nicht bekannte Urkunden der
Grafen von Wirtemberg, Zollern, Hohenberg, Helfenstein, Eberstein u. s. w.

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