Full text: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 10 (1900))

12.2. Fitting, Prof. Dr. H., Der Reichscivilprozeß.

12.3. Josef, Dr. E., Rechtsfälle zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

12.4. Nienholdt, Dr. A., Das sächsische Vereins- und Versammlungsrecht.

12.5. Unger, Heinrich, Die Irrengesetzgebung in Preußen, nebst den Bestimmungen über das Entmündigungsverfahren, sowie die Einrichtung und Beaufsichtigung der Irrenanstalten.

272

Literatur.

Die Jrrengesetzgebttttg in Preußen, nebst den Bestimmungen über das Entmün-
digungsverfahren, sowie die Einrichtung und Beaufsichtigung der Irrenanstalten. Von
Heinrich Unger. Berlin 1896. Siemenroth Troschel. 266 S. Preis geh.
5 US? 50
Der Herr Verfasser giebt hier eine, wie mir scheint, ziemlich vollständige Zusammen-
stellung der in Preußen bezüglich des Jrrenwesens geltenden Vorschriften, einschließlich der-
jenigen des Reichsrechts.
An die Bestimmungen über die Fürsorge für die geisteskranken Personen reihen sich
die über das Entmündigungsverfahren — die einschlagenden Vorschriften der C.P.O. sind
freilich nur in der am 1. Januar 1909 außer Kraft getretenen Fassung abgedruckt — und
die Aufnahme und den Aufenthalt in den Irrenanstalten, ferner die über Beaufsichtigung
und Revision, Errichtung. Anlage, Bau und hygienische -Verhältnisse der Anstalten, Aus-
bildung der Irrenärzte und des Warterpersonals zu ihrem speziellen Berufe und endlich Über
die Behandlung geisteskranker Sträflinge.
Vermißt habe ich die Bestimmungen in 8 9 Abs. 3 und Anlage 4d Nr. 14 und 15 der
Deutschen Heerordnung vom 22. November 1888.
Die Sammlung, welche auch mit einem guten, alphabetischen Sachregister versehen
ist, wird sich den betheiligten Verwaltungskreisen und Aerzten als nützliches Hilfsmittel
erweisen.
Das sächsische Vereins- und Versammlnngsrecht. Von Rechtsanwalt vr. Albert
Nienholdt. 4. Ausl. Leipzig 1698. Roßberg'sche Hof-Buchhandlung. 76 S. Preis
1 M 80 4
Die vorliegende Neuauflage des bekannten Kommentars hat sich infolge des Inkraft-
tretens der Novelle vom 21. Juni 1896 zum Vereinsgesetze nothwendig gemacht. Indes
scheint der Herr Verfasser bei der Bearbeitung keine recht glückliche Hand gehabt zu haben.
Die Auslegung des erwähnten Abänderungsgesetzes ist fast gar nicht versucht worden, obgleich
gerade in dieser Beziehung die Kammerverhandlungen und namentlich die Deputationsberichte
sehr verwerthbares Material enthalten. Auch zu 8 18, insbesondere Satz 2, hätte ein näheres
Eingehen auf die Frage nach dem Einfluß der Bestimmungen des D. B.G.B.'s über das
Vereinsrecht auf die des Sächs. Vereinsgesetzes nicht vermieden werden sollen. Im übrigen
sind aber die seit dem Erscheinen der letzten Auflage veröffentlichten Verordnungen und Er-
kenntnisse im wesentlichen nachgetragen, sodaß-das Buch auch in seiner neuen Gestalt brauch-
bar und nützlich ist.
RechtSsälle zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Von vr. Eugen Josef. Berlin 1897.
. Verlag von Franz Bahlen. Preis broch. 2,60 Jt. . 182 S.
Die vorliegende, reichhaltige Zusammenstellung von wirklichen und von nachgebildeten
Rechtsfällen dürfte ihrem Zwecke, die Einführung in die Bestimmungen des D. B.G.B.'s
zu erleichtern und deren praktische Anwendung zu veranschaulichen, um so näher kommen,
als der Herr Verfasser bei den einzelnen Rechtsfällen und den ihnen entnommenen, ange-
fügten Fragen für ihre Entscheidung die etwa in Betracht kommenden Gesetzesvorschriften
angezogen, überdies aber die Mehrzahl der Fälle selbst nicht ohne Geschick derart zu gestalten
gewußt hat, daß sie schon an sich eines gewissen Interesses nicht entbehren.
Bezirksassessor vr. Oertel, Annaberg.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer