Full text: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 13 (1903))

Alphabetisches Sachregister.

801

Tierhalter s. Haftung, Tier 239 ff.
Tierschaden s. Tier.
Tod. T. des Vollmachtgebers f. Prozeß-
vollmacht.
Todesfall. Versicherung aus T. s. Ver-
sicherungsrecht 4p.
Transportversicherung s. Versicherungs-
recht 4 g.
Trennbarkeit s. Teilbarkeit.
Trennung. T. der Ehegatten s. Schlüssel-
gewalt 3, Unterhalt 1.
Trennung von Tisch und Bett. Kann
in Deutschland bezüglich der Ehe eines
der römisch-katholischen Kirche ange-
hörenden österreichischen Staatsange-
hörigen auf dauernde T. v. T. u. B.
erkannt werden? 363 ff.
Tresor. Zwangsvollstreckung in T. S ff.
Tresormiete 11 ff.
Tresorschlüssel. Wegnahme des T. bei
der Zwangsvollstreckung in Tresors 14.
Truthühner s. Vieh.
U
Überpfändung s. Zwangsvollstreckung 4.
Überversicherung s. Versicherungsrecht 4r.
Überweisung s. Girozahlung.
Äberweisungsbeschlutz bei Zwangsvoll-
streckung in Tresors 9 ff.
Umwandlung. 11. einer sächsischen Ge-
nossenschaft in einen rechtsfähigen Ver-
ein 96 ff.
Unerlaubte Handlung s. auch Ungerecht?
fertigte Bereicherung, Eisenbahn.
1 —Verunglückung eines in einer Fabrik
beschäftigten Knaben durch Handlungen,
die er ernstlichem Verbot entgegen vor-
genommen hat. Zu §8 825, 828, 844
Abs. 2, 254 des B.G.B. und 8 120a, e
der Gew.-O. 62 ff.
2 — Zulässigkeit einer Klage, gerichtet
auf Abwehr künftiger Rechtsverletzung,
kann aus 8 824 des B.G.B. geklagt
werden, wenn der Beklagte in der
von ihm verbreiteten Druckschrift be-
züglich des Klägers eine Mitteilung
macht, die zwar nicht als eine dessen
Erwerb schädigende verstanden werden
mutz, bei der aber die Möglichkeit
naheliegt, daß sie von Lesern der
Druckschrift in einem Sinne verstanden
werde» bei dem sie eine Schädigung
des Erwerbs des Klägers zu bewirken
geeignet ist. Bezeichnung eines Arztes
als Naturarzt 72 ff.
3 — Zur Frage, wieweit derjenige,
welcher eine Anlage zur allgemeinen
Benutzung hinstellt, zu Maßnahmen
Archiv für Bürger!. Recht u. Prozeß. XIII.

behufs Sicherung der die Anlage be-
nutzenden Personen verpflichtet ist. Be-
leuchtung von Hafenanlagen (s. u. 9)
76 ff.
Unerlaubte Handlung
4 — Für die im Verkehr zu beobachtende
Sorgfalt ist nur die verständige Ver-
kehrssitte maßgebend, nicht eine auf
Aberglauben beruhende Verkehrsan-
schauung 90 ff.
5 — Falsche Auskunftserteilung über die
Kreditwürdigung eines Dritten; Er-
fordernis der vorsätzlichen Schadens-
zufügung 209 ff.
6 — Haftung des Staates für einen Un-
fall, den jemand durch Ausgleiten auf
dem Fußboden eines Gerichtsgebäudes
erleidet? 221 ff.
7 — Haftung einer Landgemeinde für
Unfall; hat der Gemeindevorstand als
polizeiliches Organ auch für die Sicher-
heit der Person und des Verkehrs
auf den fiskalischen Straßen inner-
halb des Gemeindebezirks zu sorgen?
Eigenes Verschulden des Verletzten224ff.
8 — Auslegung des 8 823. Das „Ver-
mögen" gehört nicht zu den Rechten,
deren Verletzung nach 8 823 zum
Schadensersatz verpflichtet 228 ff.
9 — Die bloße Nichterfüllung einer ver-
tragsmäßigen Verpflichtung enthält
keine u. H. 232 ff.
10 — Haftung des Tierhalters 239 fff
11 — Schadenszufügung durch Tiere; ist
die Haftung des Tierhalters davon ab-
hängig, daß der Schaden unmittelbar
durch das Tier erfolgt ist? 393.
12 — Zur Frage über die Verpflichtung
desjenigen, der in seinem Grundstück
„Verkehr für andere eröffnet", Für-
sorge für die Sicherheit der dort ver-
kehrenden Personen zu treffen. Wird
bei einem an eine Mehrzahl von Miet-
parteien überlassenen Grundstück die
Verpflichtung des Vermieters bezüglich
solcher Fürsorge dadurch ausgeschlossen,
daß er selbst nicht mit in dem Grund-
stücke wohnt? konkurrierendes Ver-
schulden des Verletzten 356 ff.
13 — Verkauf eines Erwerbsgeschäfts,
Anfechtung des Vertrags wegen Be?
trugs, Verwirkung des Anfechtungs-
rechts 380 ff.
14 — Haftung des Gastwirts für einen,
einem Gaste auf dem Tanzsaale zu-
gestoßenen Anfall 630 ff.
Unfall s. Elektrische Anlage, Gastwirt,
Haftung, Unerlaubte Handlung, Ver-
! sicherungsrecht.

51

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer