Full text: Themis <Göttingen> (N.F. Bd. 1, H. 3 (1841))

XIV. Elvers, üb. Romagnosl's Schr. v. Wasserrecht. 555
»Sn den letzten Jahren ist das landwirthschaftliche Pu-
»blicum auf die Vortheile der BewässerungsCultur, wie sie
»seit Jahrhunderten in den Gebieten von Mailand und Va-
lencia, in beschranktem Maaße auch in einigen Gegenden
»Deutschlands und Frankreichs geübt wird, allgemeiner auf-
»merksam geworden. Die überraschenden Resultate, welche
»einzelne Norddeutsche Landwirthe bei Anlage künstlicher Wie-
»sen gewonnen haben, haben gezeigt, daß der hohe Stand
»der WasserCultur in südlichen Gegenden nicht allein durch
»klimatische Verhältnisse bedingt ist, und stellen eine nie ge-
»ahndete Höhe der Cultur für die zahlreichen unwirthlichen
»Strecken Norddeutschlands in Aussicht. Diese CulturArt be-
»dingt mannigfach ganz neue Rechtsverhältnisse, von denen
»ihr Fortschreiten größtentheils abhängt; wünschenswerth er-
»schcint es, bei Begründung solcher Verhältnisse die alten.

alten Italiänischen Hauptschriststellers über Wasserleitungen ist,
nämlich des Franc. Maria Pecchii Tractatus de aquae-
ductu (Ticini Regii, lib. I, 1670, II, 1673, III, 1680,
IV, 1686. fol.), jedoch mit vielen abweichenden theoretischen Aus-
führungen und mit erweiterten praktischen Erörterungen, so wie
mit Berücksichtigung der neuern Französischen und Oestreichischen
Gesetzgebungen. Die vom Uebersetzer vorausgeschickten Fragmente
aus dem Privatwasserrechte Romagnosi's find aus dessen im I.
1829 erschienenen Schrift: Ragion civile delle acque,
entnommen, welche selbst aber nur den kleinsten Theil eines beab-
sichtigten größern Werkes bildet. Es liegt der Uebersetzung die Flo-
rentiner Ausgabe der Condotta von 1833, und der Ragion von
1834 zum Grunde. Die Abbildung einer Mailändischen Bewässe-
rungsmündung ist aus Burger's »Reise durch OberJtalien« ent-
lehnt. An der Uebersetzung selbst hat Hr. Baron C. F. v. Ru-
mohr, derselbe, welcher in seiner Note 2 erwähnten die Aufmerk-
samkeit des Deutschen Publicums neuerdings auf die Bewässerungs-
anstalten OberJtaliens hingelenkt hat, einen mehrfachen Antheil,
indem er die Wahl auf den Uebersetzer hinlenkte, und diesen mehrfach
mit seinem Rath unterstützte.

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