Full text: Themis <Göttingen> (Bd. 2 (1830))

Sachregister 62/
* S. Ranges können zu Friedens-
^ Zeiten ohne Anspruch auf Be-
Sachsenbuße - Entstehung soldung entlagen werden. XX.
und Bildung derselben. XVI. 48$. fg. - Gegentheilige An-
597. fg. - dieselbe beruhet auf sicht, ibid. **98. fg.
dem Sachsenspiegel. II. art. Z4. Lpurii - zwischen diesen und
ist aber ausgebildet durch die den Vulgo quaesitis findet
Praxis, ibid. 401. - Begriff kein Unterschied Statt. VIII.
derselben, ibid. fg. - Haupt- su. not. 5. pag. 211 , 14.-
grund derselben ist widerrecht- verkehrte Grundsätze aus einem
liche Beraubung der Freiheit, solchen angeblichen Unterschiede,
ibid. 402. - dieselbe und Scha- ibid? 249. not. 2.
denersatz kann der Betheiligte Staat - in welchem Verhaltniß
theoretisch nicht, wohl aber die Gesetze eines zu denen eines
nach derPraxls fordern, ibid. andern stehen. III. 97. fg.
lzoZ. fg. - Urtheil der Leipzig. Staatödiener- ein Beitrag
Iuristenfacultät dieselbe de- zur Lehre von den Befugnissen
treffend, ibid. 406. fg. 4 gemeinschaftlicher. XX.
Sachsenspiegel II. art. 54. fg. - derselbe darf ohne seines
XVI. 5g3. Herrn Erlaubniß keine Aem-
Sächsisches König!. Mandat 1er und Ehren von anderen
vom ia. April 1772. eap. 1. Fürsten annehmen, ibid. 437.,
H. 2. - Erklärung desselben. - das Verhaltniß desselben zum'
X. 29k». fg. S. Gemeinde. Staate ist ein ganz eigenrhüm-
Schiffbarkeit ist das Kennt- liches, nicht zu beurtheilen
zeichen der Oeffentlichkeit eines nach dem Mandats vertrage,
Flusses. XI. 31^. öbetin bem Contractus intio-
Schuldner “ rechtlicher Ein- minatus facio nt des. ibid*
fluß der am Wohnorte des ^92. es ist rein staatsrechtlicher
auswärts domicilirten Schuld- Natur, ibid. (»93, fg.
" ners erfolgten Eröffnung des S taatSpapiere - Verkehr
Eoncurfeä auf das im Jnlande damit, Wichtigkeit'dieses Ham
befindliche Vermögen, nament- delS. I. 70. fg.
lieb in Württemberg. IV. ^9. Staatsrecht - allgemeines,
fg. Beurtheilung der Regel I^ocu»
Sch wer dt - die Hinrichtung regit actum darnach. III.9Ö*
mit demselben ist abzuschaffen. Staatsherrscher - doppelte
II. 89. Eigenschaft desselben. III. 97.
See - und Handelsgericht - Kör fg.
nigl. Preußisch zu Stettin, Staatsverein - ist persöm
Dispache desselben in einer Ha- lich und dinglich. HI. 87.
varieSache. XIX. 440. fg. Statute - über deren Ein-
Servitut, als solche ist der theilung. III. n1*. fg.
Leinpfad anzusehen XI. 328. fg. Stettiner See - und Han-
80eins ist der Commanditist delsgericht s. See - und Han-
nicht. XV. 58,. fg. s. .Com- delsgericht.
manditist. Steuern - Freiheit von, die
Soldaten - selbst die höheren Landesherrliche Kammer ist ver-

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