Full text: Themis <Göttingen> (Bd. 2 (1830))

23. Ueber die SachsenBuße

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st'/ r.' r..
• f XVI.
Ueber die SachsevBuße.
' Von
Dr. Julius W e i 8 k e
in Leipzig.

2. Wergeld (Wer — Mann — Vir) und Buße sind
zwei verschiedene Begriffe und als solche wohl auch
ziemlich allgemein anerkannt. Das Wergeld wurde zu-
nächst sür einen erschlagenen Mann, , um der Fehde
auszuweichen, bezahlt. Dann dehnte man es aber auch
auf bestimmte Arten von Verletzungen und Verstümm-
lungen der Glieder des menschlichen Körpers aus, und
gab selbst gewissen Gattungen derThierwelt ihr bestimm-
tes Wergeld. Im spateren Mittelalter verloren sich
die beiden letzten Arten desselben und es blieb nur noch
das Wergeld in seiner eigentlichen Bedeutung, hie und
da sogar bis auf unsre Zeiten, geltend. Ueber das Wer-
geld ist in der Wissenschaft so ziemlich das Nöthige bei-
gebracht: Bei weitem mangelhafter sieht es aber hier

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