Blüidesgeseßgebmrg gegen den Nachdruck. 267
sandten vorläufigen Baierischen Abstimmung 72),'
so wie vielleicht auch in den schon in den Wiener
Winisterial-Sonferenzen von 1820 den Re-
gierungen von Seiten Oestreichs mitgctheilten zwei
Actenstücken, „welche ganz eigne, mit Art. 18.
der Bundesacte nicht in direktem Zusam-
menhangs stehende umfassende Vorschläge
enthalten" 7^), zu suchen seyn möchte.
Für die gegenwärtige Lage der Nachdruckssache
in Deutschland ist nur noch zu bemerken, daß die
Preußische Regierung, die schon seit dem I, 1816
allen Unterthanen der Deutschen Bundesstaaten, selbst
mit,Verzichtleistung auf jede Retorsion, diejenigen
Rechte zugestand, welche das Preußische Landrecht den
Preußischen Unterthanen zufichert n), in der neuesten
Zeit diese Angelegenheit durch PartkalVerträgs mit
den einzelnen gleichdenkenden Regierungen zu fördern
suchte 75); was die dankbarste Anerkennung verdient,
72) S. die 18. Sitz. v. 16. Juni, 1823,'S. 319, und die
OriginalProtocolle dieser Sitzung. >
73) S. die Abstimmungen der freien Städte in der 10.
Sitz. v. 24. April, 1823, §. 70, S. 123, u. des Groß-
herz. Hessen in der 18. Sitz. v. 16. Juni, 1823, S.
322; wo beide für den Fall, daß andere Abstimmungen
diese berühren würden, sich nachträgliche Aeußerungen hier-
über Vorbehalten.
74) S. d. 34.' Sitz. v. 22. Juni, 1818, S. 64, u. Schrek-
. ben des Pr. StaatsCanzlers in der Franks. O. P. A.'
Zeitung, v. 16. Sept. 1816.
75) Die Verabredung mit der Hannoverischen Regie-
rung geht namentlich dahin r „daß vorläufig und bis