Full text: Themis <Göttingen> (Bd. 1 (1828))

266 X. Elverö, über die zugesicherte -
te 70), t>af aber, seitdem die Sache nicht wieder zur
Verhandlung gekommen ist 71), wovon der. Grund
wahrscheinlich in der loco dictaturae gedruckten und
zur fernern Jnstruirung an die Negierungen einge-
. 70) In der 10. Sitz. v. 24. April, 1823 ward beschlossen
(S. 129): „Die mit ihren Abstimmungen noch rückstän-
digen Gesandtschaften zu ersuchen, sich-bei ihren Regie-
rungen dahin zu verwenden, daß längstens binnen
zwei Monaten sämmtliche Abstimmungen abgelegt wer-
den, um sie hiernächst der bestehenden Commission zum
Entwurf eines definitiven Entschlusses zuzustellen." —
Ln der 18. Sitzung vom 26. Juni, 1823 ward beschlos-
sen: „Die noch ausstehenden Abstimmungen, welche wäh-
rend der Sommerferien eingehen dürften, an die betref-
fende Commission abzugeben, und in das Protocoll der
* ersten Sitzung nach den Ferien aufzunehmen, wornächst
der Termin zur definitiven Erledigung diefts Gegenstan-
des festzusetzen sey> Dieses Protocoll/nämlich das der
. 22. Sitz. v. 27. Nov. 1823, erwähnt aber der Nach-
druckssache nicht. Auch geschah deshalb keine vertrauliche
. Mittheilung.
71) In der 8. Sitz. v. 24. März, 1825 gab das Gesuch
des Hrn. v. Göthe um Ertheilung eines Privilegiums
für eine neue Ausgabe seiner sämmtlichen Werke Gelegen-
heit, die Verhandlungen wieder in Anregung zu bringen.
Allein es wurde, ihrer nicht gedacht. Nur äußerte sich der
Preußische Gesandte über „die zur Zeit noch nicht
ganz zu Stande gekommenen allgemein bundes-
gesetzlich angeordneten Maaßregeln wider den Wüchernach-
druck," und der Hannoverische Gesandte bemerkte, „daß
die Bundesacte, Art. 18. sich schon so bestimmt
gegen den Nachdruck erkläre, daß eigentlich
nicht die Frage sey, ob? sondern nur wie sol-
cher verhindert werden solle.".

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