Full text: Themis <Göttingen> (Bd. 1 (1828))

262 X^ Elvers, über die zugesicherte
hörig zu erwägen, so würde vielleicht schon damals
ein allgemeines Gesetz gegen den Nachdruck zu Stande
gekommen seyn. — So aber mußte man sich mit
der oben angezogenen Bestimmung im Artikel 18.
(lit. d.) der Deutschen Bundesacte begnügen, die
der Deutschen Nation die Zusicherung gab, daß die
künftige Bundesversammlung sich bei ihrer ersten Zu-
sammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügun-
gen über die Sicherstellung der Rechte der Schrift-
steller und. Verleger gegen den Nachdruck -beschäftigen
würde — Welches Gewicht die Deutschen
, Stände und Unterthanen auch noch in spaterer Zeit
auf diese Zusicherung der Bundesacte legten, erhellt
insbesondere aus den Verhandlungen der Würtem-
kevgischeu Kammer der Abgeordneten im Jahre
1821 61). Ungeachtet hier der Abgeordnete Grie-
singer aufs Entschiedenste den Nachdruck vertei-
digte,,so ward doch mit 64 gegen 16 Stimmen be-
HO) Bei Gelegenheit dieser Verhandlungen erschienen wieder
mehrere Schriften und Aufsätze gegen den Nachdruck, na-
mentlich: A. G. Eberhard, die Deutschen Schriftsteller.
Was sie thaten, was sie für Unrecht leiden, und was
ihnen für Lohn gebührt. Halle, 1814. — Ein Auf-
1 satz in Ludens Nemesis, B. 2, S. 328 ->382.
Nachricht von den neuesten Verhandlungen für und wider
den Nachdruck, im typographischen Monatsbericht für D.
1815, Februarh. — Ueber einige Schriften aus jener Zeit
für den Nachdruck s. Er sch, Literat, d. Jurispr. und
Politik, Pol. 1414 u. ff.
öl) Schmid, Werhandl. der Kammer der Abgeordn. des
Kr. Würtemberg. 3.'1821, B. 4, JW> 150.

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