Full text: Themis <Göttingen> (Bd. 1 (1828))

der Kinder aus gemischten Ehen. 7
Mächerei mit allen schlauen Künsten der Verführung
und Verleumdung würde doppelt ihr Spiel treiben,
und Zwietracht würde an die Stelle der wechselseiti-
gen Achtung- und christlichen^ Liebe treten. Man
würde dann höchstens nur die Religionsparthei, für
welche der Staat nicht einJnteresse-mimmt, eine ge-
duldete nennen dürfen, und die sogenannte Toleranz,
jene vornehme Herablassung, die den Geduldeten nur
mitleidig ertragt, aber im Stillen bedauert, würde
ein wahres freundliches Nebeneinanderstchen der ver-
schiedenen christlichen Confessionen als verschiedener
.Wege zu einem Ziele zerstören. ' Die Deutsche
Bundcsgesetzgebung, welche allen christlichen Confes,
sionen gleiche Rechte zusichert, stünde ohnehin..im Wi-
derspruche mit einer Ansicht eines Deutschen Staats,
ein Religionsbekenntniß 'zu begünstigen, wobei eS
sich von selbst versteht, daß eine heimliche Begünsti-
gung ebenso wenig der Bundesakte angemessen scyn
würde, als öffentliches Aussprcchen des Vorzugs
durch-Gesetze. Darnach könnte eine Gesetzgebung,
welche in der Vorschrift über religiöse Erziehung der
Kinder aus gemischten Ehen, obgleich nur mittelbar
einer gewissen Confession den Vorzug geben wollte,
nie gebilligt werden. — Nach unserer Ueberzeugung
kann die würdige Stellung des Gesetzgebers nur darin
liegen, jede der verschiedenen christlichen Confessionen
mit gleicher Zartheit und Anerkennung zu behandeln,
und Alles zu vermeiden, was bei den Unterthanen
den Glauben erwecken könnte, daß, wenn auch nur
im Stillen, eine Confession vor der anderen begün-
stigt erscheine. -

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