Full text: Themis <Göttingen> (Bd. 1 (1828))

5. Bemerkungen über die neueste Deutsche Gesetzgebung in Bezug auf religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen

Bemerkungen über die neueste Deutsche Geseßac-
bung in Bezug auf religiöse Erziehung der Kinder
aus gemischten Ehen.
, Vom
Herrn GchcimenRath Mittermaier.

I. [
Ä)er noch die Hoffnung nährt, daß die Deutschen
Staaten sich über ein ganz Deutschland verbindendes
CivilGesetzbuch, wenigstens, über die Haupkgrundsätze
der einzelnen Lehren vereinigen werden, braucht nur
einen Blick auf die neuesten im Jahre 1826 erschie-
nenen Legislationen Deutscher Staaten über die reli-
giöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen zu
werfen, um sich zu überzeugen, wie entfernt die
Aussichten auf die Realisirung seiner Hoffnung sind.
Während das Aaxauische CivilGesetzbuch *) von 1826
die Bestimmung - enthält, daß die Kinder immer in
der Religion des Vaters erzogen werden müssen, er-
1) CivilGesetzb. für den Danton Rar au. §. 175.
Themi» Hfl- k. 1

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