Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (4 (1914))

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Georg Schreiber,

kaum nötig, das noch näher zu begründen. Wenn es näm-
lich zwischen den Zisterziensern und den Bischöfen zu
Streitigkeiten kam, mochte es die Regel sein, daß solche
Zwistigkeiten durch die Eigenart der Ordenssatzungen her-
vorgerufen waren. Weitere Vergehen, die den Anlaß zu
etwaigen Zensuren hätten abgeben können, haben sich
die Zisterzienser des 12. Jahrhunderts wohl so leicht nicht
zuschulden kommen lassen. Für diese Annahme spricht
einmal das im allgemeinen erbauliche Leben der Einzel-
konvente1), dann aber auch die kluge und maßvolle Haltung
der Generalkapitel, die dem Leser der — leider nur zu
einem geringen Teil — veröffentlichten Generalkapitel-
beschlüsse geradezu auf fällt. Aber setzen wir ruhig den
Fall, es sei gleichwohl zwischen Ordinarius und Zister-
zienserkonvent zu weiteren Zusammenstößen gekommen.
Dann mochte es gegebenenfalls einem in der Diskussion
überaus gewandten Mönchtum2 *) nicht schwerfallen, ein-
gehend zu deduzieren, die Mönche seien schuldlos; denn
sie hätten nur im Sinne der Ordenstraditionen gehandelt.
Letztere waren in der Tat sehr weitmaschig und wurden
dazu von einem stark antibischöflichen Geist beseelt.
Man sage nicht, eine Erwägung, wie wir sie hier anstellten,
tue dem älteren Mönchtum unrecht. Mit nichten. Denn
wer sich je in die päpstliche Korrespondenz des Hoch-
mittelalters eingelesen hat, weiß zur Genüge: die Kurie
hatte sich oft mit Beweisgängen zu beschäftigen, die uns
heute sonderbar und nichts weniger als zwingend anmuten,
mit denen die Mönche von damals aber nachdrücklich
ihre Sache verfochten. Doch derartige Deduktionen
wollen weniger kritisiert als vielmehr aus dem Geiste und
1) Siehe oben 8. 87 mit Anm. 2.
2) Ich erinnere — um von anderen abzusehen — nur an die be-
kannten Auseinandersetzungen, die zwischen Petrus Venerabilis, Abt
von Cluny (f 1156) und Bernhard von Clairvaux (f 1153) und den Freun-
den dieser Ordenshäupter über den Wert der jeweiligen Ordenseinrich-
tungen geführt wurden. Man vgl. vor allem jenen langen und inhalt-
reichen Brief, den der Kluniazenserabt an Bernhard richtete (Migne,
PL. 189, p. 112 sqq.). In diesem werden auch die Beziehungen zum
Episkopat erörtert. Siehe dazu auch Vacandard, Bernard4I, p. 119 ss.
und II, p. 502 ss.

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