Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (4 (1914))

Literatur.

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Quix in seiner Geschichte der St. Peterspfarrkirche, Aachen 1836,
vornehmlich auf Nopp fußend, einen brauchbaren Abriß des Aachener
Sends gegeben, ferner H. Höffier in der „Zeitschrift des Aachener
GeschiehtsVereins“ 1901 das Sendgericht als Stück der Verfassung und
Verwaltung Aachens dargestellt und endlich H. J. Groß in der Zeit-
schrift „Aus Aachens Vorzeit“ 1892—1894, teilweise auch schon in der
„Zeitschrift des Aachener GeschichtsVereins“ 1883, eingehend und
quellenmäßig den Send für die Aachen zunächst liegenden, dem so-
genannten Aachener Reich zugehörigen drei Dörfer Laurensberg, Haaren
und Würselen beschrieben. Quellen waren vorzugsweise abgedruckt
außer bei Nopp, Quix und Groß in Grimms Weistümersammlung,
bei H. Lörsch, Aachener Rechtsdenkmäler, H. A. v. Fürth, Beiträge
zur Gesch. der Aachener Patrizierfamilien, endlich in des Referenten
„Sendquellen“. Froh ns Aufgabe mußte darin liegen, diese früheren Ar-
beiten und Quellenpublikationen unter nachprüfender und ergänzender
Heranziehung der im Stadtarchiv Aachen noch vorhandenen handschrift-
lichen Quellen und natürlich weiterer einschlägiger Literatur abschließend
zusammenzufassen und so ein einheitliches Bild zu gestalten. Das ist
ihm in seiner von ernstem Fleiß zeugenden, übersichtlich
geordneten Arbeit im großen ganzen wohl gelungen.
Insbesondere hat er die unmittelbar in Betracht kommende, reiche
Literatur fast lückenlos herangezogen und ausgenutzt. Vielleicht
hätte sich aber der Aufsatz von Ed. Teichmann über Spannung zwischen
Magistrat und Sendgericht 1723—1726 in der „Zeitschrift des Aachener
Geschichts Vereins“ 1908, S. 13—18, noch an passender Stelle (etwa
S. 109) unterbringen lassen, wenn er auch bereits über der Grenze des
gesteckten Zieles liegt. Außer dem Hauckschen Sendartikel in der
Realenzyklopädie konnte der des Referenten in „Religion in Gesch. u.
Gegenwart“ oder im „Kirchl. Handlexikon“, auch wohl noch die aus-
führliche Übersicht im 70. Bericht des historischen Vereins Bamberg 1912
benutzt werden. Es leuchtet ferner nicht recht ein, warum aus Quix,
St. Peter 1836, bei Frohn 8. 25\ 27\ 483, 492, 651 und 3, 682 und 721
nicht gleichfalls das Einschlägige noch zitiert bzw. verwertet worden
ist; man möchte doch erfahren, wo überall die einzelnen Quellen schon
gedruckt, die im Text vorgebrachten Gedanken zu lesen sind. Für das,
was über Aachen als „Oberhof“ der drei Reichsdörfer gesagt ist, hätte
auch auf Haagen, Geschichte Aachens I. Bd. S. 347ff. verwiesen werden
r sollen. In dem begrüßenswerten Verzeichnis der „Quellen und Literatur“
S. VII—X vermißt man einen Hinweis auf die im Aachener Stadtarchiv
vorhandenen Sendurkunden; denn wenn sie wohl alle auch schon
gedruckt sind, ist es bei einer zusammenfassenden Arbeit doch nicht
ohne Wert auch zu wissen, daß die eine oder andere Quelle noch im
Original vorliegt. In Betracht wären gekommen nach der Archivsignatur:
E II 3—7 und E II 12 und 15. Das Stück E II 3 (1360; gedruckt bei
Quix, St. Peter 1022) hätte etwa S. 20 bei „Stellvertretung des Send-
herrn", E II 7 (1485) als ein Beispiel für Streitigkeiten des Aachener
Sends mit der Lütticher Kurie, E II 15 (1487) 8. 47 als Muster für ein

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