Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (4 (1914))

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Bernhard v. Simson.

nähme, die ich auch keineswegs als sicher aufstellte1), seit-
dem fallen lassen.2) Immerhin kann ich sie in so weit auf-
rechterhalten, daß jener Leodald an der Abfassung der
Gesta Aldrici, der Actus und der Carmina Cenomanensia
(sowie der verwandten Pseudoisidorischen Machwerke) be-
teiligt gewesen sein mag. Sie gründet sich darauf, daß ein
in die Gesta Aldrici eingeschaltetes Privileg für das Sal-
vatorkloster (vom 1. April 837) von jenem Diakon kon-
zipiert zu sein scheint (Leodaldus diaconus scripsit)3) und
den für jene Schriften besonders charakteristischen Ge-
brauch von praefixus für „vorerwähnt“ auf weist. Meine
Vermutung verdiente daher, wie ich glaube, nicht so un-
beachtet zu bleiben, wie es geschehen ist.
Dagegen ist Havets so beifällig begrüßte Annahme
lediglich eine ingeniöse Hypothese ohne solides Fundament.
Zunächst steht zwar fest, daß Aldrich einen Chor-
bischof namens David hatte4), aber nicht, ob dieser ihm
auch noch in der letzten Zeit seines Episkopats, nach seiner
Erkrankung im Jahre 8535), zur Seite stand. Wir wissen
nur, daß dies in früheren Jahren, 836, 837, der Fall war.6)
Das erfahren wir authentisch durch einen unmittelbaren
Zeugen, den Presbyter Ido von Paderborn, welcher an der
Spitze einer Gesandtschaft seines Bischofs Badurad im
Jahre 836 in Le Mans die Gebeine des heiligen Liborius
erhielt, und durch zwei in die Gesta Aldrici eingeschaltete
x) Den Nachdruck habe ich vielmehr darauf gelegt, daß Le Mans die
Heimat der Pseudoisidorischen Fälschungen (diesen Begriff im weitesten
Sinne genommen, so daß er auch die Capitula Angilramni, die Pseudo-
kapitularien Benedikts usw. umfaßt) zu sein scheine; ebenda 8. 134.
2) Vgl. oben S. 2 N. 1. Jene Annahme hing mit der von Döl-
linger als jiqö>tov yjsvöog bezeichneten Vorstellung zusammen, daß
die Pseudoisidorischen Fälschungen von einem Individuum verfaßt
seien; siehe unten 8. 31. Diese Vorstellung hegte selbst noch Maaßen.
3) Charles und Froger p. 95. 4) Entstehung 8. 96f.
5) Conventus Suessionensis 853 April. 22. c. 4, Mon. Germ. Capi-
tularia regum Francorum II, 265: Praeterea Cenomannicae urbis Aldri-
cus episcopus paralisi dissolutus epistolam direxit causam suae absen-
tiae insinuans etc.
®) Vgl. Entstehung a. a. O.; Wilh. Diekamp, im Westfäl. Ur-
kunden-Buch, Suppi. Lief. 1 (Münster 1885), 8. 28; Duchesne, Fastes
6piscopaux de l’ancienne Gaule II2, 328.

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