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Bernhard v. Simson,
den Actus pont. Cen. enthalten sind. Seither hat Lechner
in der 2. Auflage der Mühlbacherschen Regesten1) den
Rettungsversuch Havets zurückgewiesen, und dasselbe
geschieht dann auch in den Monumenta Germaniae, Dipl.
Karolin. t. I.2) Ebendort3) wird die Vermutung ausge-
sprochen, daß die Fälschungen von Aldrich selbst herrühren
oder doch jedenfalls von ihm veranlaßt sind. Selbst Lot4)
hat später die Überzeugung gewonnen, daß Aldrich die
Fälschungen begünstigt und gefördert habe.5)
Ebensowenig wie ein Teil der eingeschalteten Urkunden
spricht der erzählende Text der Gesta Aldrici, wenn sie
auch nur unter Aldrichs Einfluß verfaßt wurden, für die
Glaubwürdigkeit des Bischofs. S. 11—12 steht ein langes
Elogium auf Aldrich, das ihm die höchsten Eigenschaften
und Verdienste zuschreibt. Ravet findet dies Elogium
zwar naiv, jedoch, wenn man die Verhältnisse der damaligen
Zeit berücksichtige, nicht verwunderlich, sogar eher be-
scheiden (,,En voilä plus, je Favoue, qu’un auteur d’aujour-
d’hui n’oserait en dire de lui-meme. Pourtant, je suis
encore moins frappe des louanges donnees ici ä Aldric que
de la discretion avec laquelle il est loue“ etc.6)). Er hat
jedoch auch hier nicht richtig gesehen. L. Duchesne hat
seitdem entdeckt, daß diese Charakteristik Aldrichs fast
wörtlich aus den Leben der Päpste Gregor III. und Zacha-
rias im Liber pontificalis abgeschrieben ist7) — so wörtlich,
i) 8. besonders Nr. 912. 982. 1003. 2) p. 361. 385.
3) Vgl. Regest. Imp. I. nr. 976. 982; Mon. Germ. Dipl. Karolin. I,
p. 361: „Ravet hält sie“ (nämlich die Gesta Aldrici) „sogar für eine
Autobiographie . . . Trifft dies zu, so ist Aldrich auch der Verfasser
der Fälschungen; zweifellos ist er deren geistiger Urheber und Ver-
anlasser, die Rettungsversuche Havets sind mißglückt.“
4) Revue historique XCIV, 295 n. 2.
6) Lurz (S. 46) meint, daß sich das Verhältnis zwischen Aldrich
und „dem eifrigen Kanzlisten, der ihn stets neue Urkunden im Archive
finden ließ“, schwerlich mit Bestimmtheit feststellen lasse, neigt jedoch
dazu, ein Einverständnis zwischen beiden zu verneinen.
®) Oeuvres I, 290; vgl. p. 294.
7) Dies ist ebd. p. 290 n. 1 nachgetragen; vgl. Lib. pontif. ed.
L. Duchesne I, 415. 426. Daraus, daß zwei Stellen aus dem Papst-
buch benutzt sind, ist die Wiederholung Praefatus ergo pontifex fuit
vir mitissimus und Vir vero erat mitissimus entstanden.