Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (4 (1914))

Studien zur Exemtionsgeschichte der Zisterzienser.

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seinem Vorgänger eingeschlagenen Bahn weiter, und er
brachte die bisher treibenden Elemente eines neuen Ordens-
rechtes zu einer erneuten und formell unzweideutigen Aus-
sprache.
Sein Nachfolger Urban III. bestätigte seinerseits am
27. Februar 1186—1187 die Bulle „Monasticae sinceritas
disciplina“.1) Auch diese Bestätigung deutet an, es sei
doch Lucius III. gewesen, der die fragliche Vergünstigung
der Befreiung von der bischöflichen Strafgewalt erstmalig
in ein Privileg für den Zisterzienserorden auf nahm. Denn
Urban bemerkte, er privilegiere „ad exemplar felicis me-
morie Lucii pape, prodecessoris nostri“. Von anderen
Vorgängern aber sprach er nicht.
Daß Lucius III., wie angenommen, die Initiative er-
griff, würde auch gut zu dem stimmen, was sich sonst
über die Beziehungen dieses Papstes zu den Zisterziensern
ausmachen läßt. Diese sind, soviel ich sehe, noch nirgendwo
herausgestellt. Sie waren sehr freundschaftlicher Natur
und gründeten sich bereits auf eine ältere Bekanntschaft
des vorpäpstlichen Ubaldo Allucingoli mit Bernhard von
Clairvaux. Aufschlußreich für diese Zusammenhänge ist
nämlich jenes bedeutsame Schreiben, das der Papst am
15. Juli 1182 an das Generalkapitel des Ordens richtete.2)
Dieses hatte sich damals, wie alljährlich, in Citeaux zu-
sammengefunden.3) Es gibt sich als eine der lobendsten
Anerkennungen, die je den Bernhardinern ausgestellt wur-
den4) und trägt fast den Charakter einer thematischen

x) Pflugk-Harttung, Acta I, nr. 337 p. 325 (Jaffö-Loewen-
feld nr. 15 800).
a) Loewenfeld, Epistolae pontificum Romanorum, Lipsiae 1885,
nr. 352 p. 211 (Jaffö-Loewenfeld nr. 14 683).
®) Die Generalkapitel der Zisterzienser fanden überhaupt große
Beachtung bei den Päpsten des 12. Jahrhunderts und erfreuten sich
mehr als einmal eigener Schreiben. Vgl. Schreiber, Kurie II, S. 333
mit Anm. 3. Diese Ausführungen sind von Reichert, Eugen III. und
die Klöster S. 106 f., nicht beachtet. Siehe außerdem Heimbucher,
Orden2 I, S. 432.
4) Ob man aus der Bemerkung „Asperitatem ordinis, sicut lauda-
biliter incepistis, per brevis et transitoriae vitae spatium patienter et
sine murmuratione portetis, medici more per amarum poculum ad dulce-
7*

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