Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (4 (1914))

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Georg Schreiber,

einige Erläuterungen mit auf den Weg gegeben werden —
Anlaß geben sollten. Aber ich darf wohl mit einigem Grund
der Vermutung Ausdruck geben, daß unsere Kenntnis
über jene Stücke nicht viel hinauskommen wird, die be-
reits in den vor der französischen Revolution ausgegebenen
Privilegiensammlungen veröffentlicht wurden. Wenn ich
diese Ansicht äußere, weiß ich wohl, daß Pflugk-Hart-
tung seinerzeit noch einiges auffand.1) Im übrigen wäre
ich angenehm überrascht, wenn ich mich in meiner Annahme
täuschen sollte. Denn es bleibt noch mehr als ein dunkler
Punkt in der Rechtsgeschichte der monachi grisei aufzuhellen.
Nach allem kann man trotz der angeführten Wendung
,,ordo vester....“ ernstlich mit der Möglichkeit rechnen,
daß mit unserem Luciusprivileg die erstmalige Verleihung
der besprochenen Vergünstigung vorliegt. Denn es mag
schon sein, daß diese Wendung dem kirchenpolitisch stark
festgehaltenen2) und zisterzienserfreundlichen Papste sug-
geriert wurde. Ebenso kann man aber auch mit der anderen
Möglichkeit rechnen, der Papst setzte diesen Passus —
ob eine ignorantia affectata oder invincibilis dabei unter-
lief, stelle ich dahin — ganz von sich aus. Ein derartiges
Vorgehen stände nicht ohne eine Analogie da. So konnte
ich an anderer Stelle nachweisen, daß der kirchenpolitisch
nicht minder beeinflußte Alexander III. sich eine arge
Ungenauigkeit zuschulden kommen ließ, als es sich darum
handelte, denselben, ihm unentbehrlichen Zisterziensern
die ihnen durch Hadrian IV. genommene Altfeldzehnt-
freiheit wieder zu verschaffen. Das geschah auch in diesem
Falle unter Berufung auf eine Verleihung seines Vorgängers,
die niemals ergangen war.3)
x) Siehe Acta I, p. 466; II, p. 355 und III, p. 495 unter „Cister-
cienserorden“.
2) Zur Kirchenpolitik Lucius’ III. siehe P. Scheffer-Boichorst,
Kaiser Friedrichs I. letzter Streit mit der Kurie, Berlin 1886, 8. 24 ff.,
63 ff.; Hefele, Conciliengeschichte2 V, S. 722 ff.; H. Grisar im Kirchen-
lexikon 2 VIII, Sp. 210ff.; Hauck in Herzog-Kaucks Realencyklo-
pädie XI3, 8. 669 f.; Derselbe, Kirchengeschichte IV, Leipzig 1903»
8. 303 f.; K. Kampe, Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier
und Staufer 2, Leipzig 1912, 8. 176.
3) Schreiber, Kurie I, 8. 259 ff.

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