Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (7 (1917))

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Kanonistische Chronik.

zu gedenken ist; vgl. den Nachruf, den die Germanistische Abteilung
1918 bringen wird.
Am 12. April 1917 starb in Bonn der ordentliche Honorarprofessor
der Kirchengeschichte in der katholisch-theologischen Fakultät Dr.
Gerhard Rauschen im Alter von 62 Jahren.
Mitte Mai 1917 starb in Königsberg i. Pr. der ordentliche Professor
der praktischen Theologie D. Hermann Jacobi im Alter von 81 Jahren.
Am 9. Mai 1917 starb der ordentliche Professor der Moraltheologie
in der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Straßburg
i. E. Dr. Karl Böckenlioff im Älter von 47 Jahren.
Am 16. Mai 1917 starb der ordentliche Professor des deutschen
und Kirchenrechts in Leipzig Rudolph Sohm im Alter von 75 Jahren.
Was die Wissenschaften aller Rechte in ihm verloren haben, wird der
Nachruf in der Germanistischen Abteilung unserer Zeitschrift aufzeigen;
hier darf allein an Sohms „Kirchengeschichte im Grundriß“ und an den
ersten Band seines Kirchenrechts (1892) erinnert werden, nicht minder an
seine Studien über das Wesen und den Ursprung des Katholizismus
(1909 ff). Geistreich und glänzend, blendend und überraschend werdet
seine Werke immer Zierden der rechtshistorischen Literatur bleiben
Zeugnisse für das Ringen ihres Verfassers, Recht und Glauben in einer
höheren Einheit zu verbinden. Immer wird seiner These gedacht
werden, daß Kirchenrecht mit dem Wesen der Kirche in unvereinbarem
Gegensatz stünde, einer Aufstellung, die doch als unhaltbar sich erweisen
müßte. Ebendeshalb eignete ihr aber die Fähigkeit des Ansporns
zu vertieftem Durchdenken des Problems, mit dem ihr Urheber bis
zuletzt gerungen hat. Blieb gleich das „Kirchenrecht“ ein Torso, so
"verrät es allüberall den Herrscher über den Stoff, den Meister der
Sprache, dem es zugleich gegeben war, in seiner zusammen gepreßten
„Kirchengeschichte“ eine lebendige Anschauung vom welthistorischen
Ablauf der kirchlichen Entwicklung zu vermitteln. Sein Andenken
wird in Ehren bleiben, ein Segen auch für unsere Disziplin, die von
ihm gefördert wurde, sei es zu Weiterbau, sei es zu Widerspruch, wo
immer er selbst Hand anlegte, um gemäß der Kraft und der Eigenart
seines Geistes die Fragen nach dem Sinn, dem Wesen und Werden des
Kirchenrechts zu lösen.
Mitte August 1917 starb in Straßburg der ordentliche Professor
des Staats-, Verwaltungs», Kirchen-, Handels- und Wechselrechts Dr.
Heinrich Rehm im Alter von 55 Jahren.
Am 20. August 1917 starb in München der emeritierte ordentliche
Professor der Kirchengeschichte Dr. Johann Friedrich im Alter von
82 Jahren. Sein Name verbindet sich mit dem von J. von Döllinger,
dessen „Kleine Schriften“ und „Papsttum“ von ihm herausgegeben bzw.
in neuer Bearbeitung vorgelegt wurden. Der Historiker des Kirchen-
rechts schätzt ihn selbst als den Herausgeber der Documenta ad illu-
strandum concilium Vaticanum anni 1870 (1871), den Verfasser des
Tagebuchs über das Vatikanische Concil (1873) und einer drei-

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