Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (1 (1911))

14.11. Bastgen, Hubert, Die Geschichte des Trierer Domkapitels im Mittelalter

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Literatur.

sucht Schäfer angefochtene Ergebnisse des Buches zu verteidigen und
neu zu begründen — so ist fast ein Viertel des Aufsatzes (S. 71—79)
gegen meine Besprechung (Westdeutsche Zeitschrift XXVII 1908 8. 491
bis 512) gerichtet und sucht dagegen die Annahme aufrechtzuerhalten,
daß es bereits in der Merowingerzeit zahlreiche Kanonissenstifter ge-
geben hat, ohne daß ich Veranlassung hätte, auch nur eine Einzelheit
meiner Ausführungen zurückzunehmen, worüber ich mich an anderem
Orte (ebd. XXX, Heft 2) eingehender geäußert habe. In einem Anhang
(S. 80—84) wendet Schäfer sich mit Recht, wenn auch teilweise mit nicht
beweiskräftigen Gründen gegen den Versuch von A. Pöschl (Bischofs-
gut und Mensa episcopalis I, 1908, 8. 50 ff.), den Namen der Kanoniker
aus ihrem Chordienst zu erklären. Endlich ein zweiter Anhang (8. 84
bis 90) enthält im Auszug acht Urkunden der Jahre 1447—50 aus den
Registerbüchern Nikolaus’ V., die weitere Belege zur Kenntnis der
Kanonissenstifter des ausgehenden Mittelalters darbieten.
Der Aufsatz von A. Ludwig gilt der neuerdings u. a. von Schäfer
in dem Buche und, wie angedeutet, in der ergänzenden Arbeit be-
handelten Frage, ob es in der alten Kirche einen weiblichen Klerus
gegeben hat im Gegensatz zum Kirchenrecht der Gegenwart, vor dessen
unvorsichtiger Übertragung auf altchristliche Verhältnisse der Ver-
fasser mit Nachdruck warnt, und er bejaht die Frage mit Recht in
umsichtiger Erörterung der Quellen im Hinblick auf die Diakonissen,
in dieser und jener Einzelheit von Schäfer abweichend, in der Haupt-
sache mit ihm übereinstimmend. Er stellt fest, daß es einen weib-
lichen Diakonat in der Griechischen Kirche mindestens bis zum Ende
des 7. Jahrhunderts gegeben hat, daß die Diakonissen auch im Abend-
land, wie eben Schäfer ausgeführt hat, trotz entgegenstehender Strö-
mungen bis ins 11. Jahrhundert in gewissem Umfang fortbestanden
haben. Sie gehörten zu den ordines minores, wenn man auch in früher
Zeit, als die Unterscheidung der höheren und niederen Weihen sich
erst entwickelte, ihre Stellung hie und da höher einschätzte, indem
man sie als das weibliche Gegenstück den männlichen Diakonen an
die Seite stellte.
Bonn. Wilh. Levison.

Dr. Hubert Bastgen, Die Geschichte des Trierer Dom-
kapitels im Mittelalter (a. u. d. T.: Görres-Gesellschaft zur
Pflege der Wissenschaft im katholischen Deutschland.
Sektion für Rechts- und Staatswissenschaft 7. Heft). Pader-
born, F. Schöningh 1910. VIII und 334 S. 8°.
Ein mittelalterliches Domkapitel hat zuerst in der neueren For-
schung A. Brackmann 1898 in seiner Schrift über Halberstadt zum
Gegenstand gründlichen Einzelstudiums gemacht. Ihr folgte eine Reihe
ähnlicher Arbeiten, bei denen die Verwandtschaft mit der ersten ganz

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