14.9.
Ludwig, August, Weibliche Kleriker in der altchristlichen und frühmittelalterlichen Kirche
Besprochen von W. Levison
14.10.
Schäfer, Karl Heinrich, Kanonissen und Diakonissen
Besprochen von W. Levison
Literatur.
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mehr zu systematischer Erfassung des in den Urkunden niedergelegten
Rechts; so wird z. B. aus den Regesten für St. Emmeram in Regens-
burg (8. 281 ff.) die Lage der Abteien unter päpstlichem Schutze er-
sichtlich, auf den jüngst wieder G. Schreiber die Aufmerksamkeit
gelenkt hat, und man erkennt, wie er zu ihrer Exemtion drängte,
freilich auch den Widerspruch der Bischöfe von Regensburg weckte,
ganz abgesehen davon, daß aus vielen Regesten des 12. Jahrhunderts
bereits der Erwerb von Pfarreigerechtsamen durch Klöster offenbar
wird; vgl. auch die von J. A. Endres im Anhang seiner Schrift:
Honorius Augustodunensis. Beitrag zur Geschichte des geistigen Lebens
im 12. Jahrhundert. Kempten und München 1906 mitgeteilten Traktate:
cUtrum monachis liceat praedicare3 und cQuod monachis liceat praedi-
care3. Es mag mit diesen Andeutungen sein Bewenden haben: genug,
der Anfang der Germania pontificia ist glückverheißend, weckt
das Verlangen nach Fortsetzung und Abschluß durch A. Brackmann
selbst, und wenn sie einst ganz Deutschland umfaßt, dann wird in der
Germania pontificia die Germania sacra ihre wichtigsten Vorarbeiten
erledigt finden, die derselbe Gelehrte als dringend notwendig und zu-
gleich als ertragreich erwiesen hat (vgl. Zeitschrift für Kirchenge-
schichte XXX, 8. 1 ff.; Historische Zeitschrift CII, S. 825 ff.).
Königsberg i. Pr. A. Werminghoff.
Karl Heinrich Schäfer, Kanonissen und Diakonissen,
die kanonische Abtissin. Abdruck aus der Römischen
Quartalschrift XXIV, S. 49—90. Freiburg im Breisgau,
Herder 1910.
August Ludwig, Weibliche Kleriker in der altchrist-
lichen und frühmittelalterlichen Kirche. Abdruck aus der
Theologisch-praktischen Monats-Schrift 1910. München,
J. J. Lentner (E. Stahl) 1910. 24 S.
Voraussetzung beider Aufsätze ist das 1907 erschienene Buch des
ersten Verfassers: „Die Kanonissenstifter im Deutschen Mittelalter“
(U. Stutz, Kirchenrechtliche Abhandlungen, 43. und 44. Heft). Schäfer
hat sich durch diese gedankenreiche Darstellung eines lange vernach-
lässigten Gegenstandes trotz mancher Mängel und Irrttimer kein ge-
ringes Verdienst erworben; er hat darin reichen Stoff zur Geschichte
der Kanonissen und ihrer Stifter zusammengetragen und den Blick auf
ihre nicht immer beachteten Besonderheiten gegenüber den nach einer
Klosterregel lebenden Nonnen hingelenkt. Der vorliegende Aufsatz
schließt sich an das Buch an, zu dem er eine Anzahl von Nachträgen
und Ergänzungen enthält; ich erwähne die Heranziehung der Weihe-
formulare der kanonischen Äbtissin und der Diakonissin und die Aus-
führungen über die Zugehörigkeit der letzteren zum Klerus. Zugleich
Zeitschrift für Kechtsgeschichte. XXXII. Kan. Abt. I. 22