Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (1 (1911))

14.8. Brackmann, Albert, Regesta pontificum Romanorum. Germania pontificia I

Literatur.

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Regesta pontificum Romanorum. ludente Regia Socie-
tate Gottingensi congessit Paulus Fridolinus Kehr. Ger-
mania pontificia sive repertorium privilegiorum et litte-
rarum a Romanis pontificibus ante annum MCLXXXXYIII
Germaniae ecclesiis monasteriis civitatibus singulisque
personis concessorum iubente Regia Societate Gottingensi
opes porrigentibus curatoribus legati Wedekindiami con-
gessit Albertus Brackmann. Yol. I.: Provincia Salis-
burgensis et episcopatus Tridentinus. Berolini apud Weid-
mannos 1911. XXXIY, 412 S.
Seit dem Jahre 1896 ist, wie man weiß, P. Kehr unermüdlich
tätig, das handschriftliche Material für alle Papsturkunden bis zum
Jahre 1198 — in diesem setzen die päpstlichen Registerbände ein —
zusammenzutragen, und seit dem Jahre 1906 veröffentlicht er als Vor-
arbeit für jene Ausgabe ein nach Ländern und Landschaften ge-
gliedertes Regestenwerk über dieselben Papsturkunden: fünf Bände
der Italia pontificia legen von seinen Bemühungen Zeugnis ab, zugleich
von seinen glücklichen Funden und dem Streben, die seit Jaffe stark
vermehrte Masse der bekannt gewordenen Diplome einem weiten Be-
nutzerkreis zugänglich zu machen und ihn auf sie zu verweisen (vgl.
dazu J. Haller: Internationale Wochenschrift für Wissenschaft, Kunst
und Technik IV, 1911, 8. 1627 ff. 1658 ff ). Das vorliegende Werk von
A. Brackmann dient zum frohen Zeichen, daß nun auch die für
deutsche Empfänger bestimmten Papsturkunden in ähnlicher Weise
zusammengestellt werden sollen. Die kirchliche Einheit, die — abge-
sehen von dem zum mittelalterlichen deutschen Reich gehörigen Bistum
Trient — es umschließt, ist die südöstliche Kirchenprovinz Salzburg,
und der reiche Stoff von insgesamt 634 völlig erhaltenen und nur er-
wähnten, echten und unechten päpstlichen Urkunden und Briefen1)
gliedert sich wiederum nach den Diözesen jener Provinz, innerhalb
jedes Bistums nach Klöstern und Kirchen, derart daß die rein geo-
graphische Anordnung der Regesten zugleich durch ihr chronologisches
Verzeichnis (S. XI—XXX) begleitet und ergänzt wird.2) Der Regesten-
folge für jeden einzelnen kirchlichen Verwaltungsbezirk und jede
kirchliche Einzelanstalt geht eine gedrängte Übersicht ihrer Geschichte
wie der Schicksale der Urkundenbestände, dazu eine sorgfältige und
*) Einschließlich der Briefe usw. von Legaten und Kardinälen. Da-
zu kommen 75 Briefe an Päpste und Kardinale. Von diesen insgesamt 709
Regesten finden sich bei Jaffe nur 467; der Rest bedeutet also den Zuwachs
an neuen Stücken oder solchen, die weil nur irgendwie kurz erwähnt, aber
nicht im vollen Wortlaut bekannt, von Jaffe nicht verzeichnet worden sind.
2) S. XXXI—XXXIV folgt ein Verzeichnis der Personen, die aus
jenem Gebiete an Päpste oder Kardinale Schreiben gerichtet haben. Ein
Register der erwähnten Personen und Orte fehlt leider gleich einer Karte,
aus der Umfang und Lage der Sprengel bzw. Kirchenanstalten sichtbar
würden.

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