Westgot. u. kath. Auszüge d. 16. Buchs d. Theodosianus. 117
der Epitome Parisiensis insbesondere: was uns von den Kon-
stitutionen gegeben wird, trägt weithin Summen, — ja zu-
weilen Rubrikencharakter; es könnte sein, daß der Epito-
mator hiermit eine von ihm Vorgefundene Glosse zu der
Sammlung wiedergibt.1) Der Erscheinung, unsere Sammlung
mit dem Breviarauszug zu einer Einheit zu verknüpfen und
im Breviar Theod. XYI vertreten zu lassen, begegnen wir
nicht bloß in der Epitome Parisiensis2); sie findet sich viel-
mehr auch in der merkwürdigen, von Wilhelm v. Malmes-
bury zwischen 1125 und 1137 geschriebenen Oxforder Hand-
schrift, worin der Schreiber und Autor seinem Werk über
Römische Geschichte auch das Breviar einverleibt hat.3)
Der Autor bewährt die Freiheit bzw. Willkür, mit der er über-
haupt seine vermutlich gallische4) Vorlage behandelt5), auch in
dem letzten Buch von Theod., das hier übrigens das fünfzehnte
ist, während er die Teilung in XIV Abschnitte beibehält.6) Seine
Änderungen bestehen insbesondere hierin, daß er die Ab-
schnitte bzw. Titel versetzt und die von den Häretikern
und der Ketzerei der Wiedertaufe handelnden Titel (5
und 6), nach Art der Ketzereien, über nicht weniger als
5 Abschnitte verteilt (4 de hereticis; 5 De Donatistis; 6 De
Joviniano; 7 De Eunominianis et ceteris; 8 De Manichaeis)7),
*) Und zwar zu der Sammlung allein; denn die Bearbeitung des
Breviarauszugs von Theod. XVI scheint mir überwiegend anderer Art
als die der Texte unserer Sammlung und mehr im Stile dieser Epitome
zu sein. Der Gegenstand erfordert indessen nähere Untersuchung, wo-
bei es sich auch um das Verhältnis der Summen von Theod. XVI zu
den gleichartigen Texten handelt, die den Inhalt von in das Breviar
eingeschalteten Konstitutionen anderer Bücher von Theod. wiedergeben
(vgl. Mommsen, p. XC). Diese und jene Summen könnten auf alte
Scholien von Theod. zurückgehen (vgl. Geschichte der Quellen I 231).
— 2) In Cod. Ambros. C 29 inf. Saec. XI, einer Breviarhandschrift, be-
zeugt das Rubrikenregister von Theod. XVI, daß einzelnes aus der
Sammlung (aus dem vierten Titel, Sirm. 5 u. 7) übergegangen war
(vgl. Mommsen p. LXXXV u. CCCLXXIX): der Text selbst ist nicht
erhalten. — ») Vgl. Mommsen p. LXV sq., CXXXII, CXLI. — *) Vgl.
ed. Meyer p. XLVIII. — 8) Vgl. Mommsen p. LXVI, u. Haenel p. XXX
u. XXXI. Es verlohnt sich deshalb nicht, in dieser Verbindung den Gegen-
stand zu erschöpfen. — ®) Ordnung und Bestand bei Mommsen p. XC u.
XCI vierte Spalte. Die Handschrift ist hier und in ed. Mommsen mit
dem Buchstaben 0 bezeichnet. — 7) Wie er auch im zweiten Buch