Volltext : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (8 (1918))

Kanonistische Chronik.

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lichen Honorarprofessor; der Privatdozent für Kirchenrecht an der
katholisch-theologischen Fakultät zu Freiburg i. Br. Dr. Franz Egon
Schneider zum außerordentlichen Professor; der Professor für Moral-
theologie am Priesterseminar zu Köln Dr. Gerhard Susen zum Pro-
fessor für Kirchenrecht.
Berufen wurden der ordentliche Professor der Kirchengeschichte
an der evangelisch-theologischen Fakultät zu Bonn D. Dr. HansAchelis
nach Leipzig; der ordentliche Professor des Kirchenrechts in Wien
Dr. Eduard Eichmann an die katholisch-theologische Fakultät zu
München; der ordentliche Professor des Kirchenrechts an der katholisch-
theologischen Fakultät zu Bonn Dr. Nikolaus Hilling als ordentlicher
Professor nach Freiburg i. Br.; der Professor am Königl. Lyzeum zu
Bamberg Dr. Albert Michael Koeniger als ordentlicher Professor
für Kirchengeschichte und Kirchenrecht an die Akademie Braunsberg;
der Professor am bischöflichen Lyzeum zu Paderborn Dr. Johannes
Linneborn als ordentlicher Professor an der katholisch-theologischen
Fakultät zu Bonn; der außerordentliche Professor der mittleren und
neueren Geschichte an der Universität Freiburg i. Br. Dr. Fritz
Vigener als ordentlicher Professor nach Gießen.
Es habilitierten sich in Bonn Dr. iur. et phil. H. Nottarp für
Kirchenrecht, in Innsbruck Dr. A. Schönegger für Kirchenrecht, in
Kiel Dr. E. Wolgast für Staats- und Kirchenrecht.

A. W.

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